EU-weiter Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten begrüßt

Der Bundesrat begrüßt die Pläne der EU, Steuerhinterziehung durch verbesserten Informationsaustausch künftig effektiver zu bekämpfen. Ein umfassender Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten sei das wirksamste Mittel gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, die noch offenen Fragen der praktischen Umsetzung zu klären und sie hierbei frühzeitig in die Diskussion einzubeziehen.

Die EU-Kommission schlägt vor, den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen in der EU zu erweitern und den Anwendungsbereich der bisherigen Regelungen auszudehnen. Nach dem Vorschlag würden künftig Dividenden, Veräußerungsgewinne sowie alle anderen Arten von Finanzeinkünften und Kontoguthaben in die Liste der Einkunftsarten aufgenommen, über die innerhalb der EU automatisch Informationen auszutauschen sind. Die EU erhielte hierdurch weltweit das umfassendste System eines automatischen Informationsaustauschs.

Den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat

Beschluss
Bundesrat Drucksache 512/13 (Beschluss)
20.09.13
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-2946
des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen
Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
COM(2013) 348 final
Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich den Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung
zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
und die damit verbundene Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs. Ein umfassender automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten ist das wirksamste Mittel gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung.
2. Er unterstützt die Auffassung der Kommission, dass eine EU-Initiative der
effektivste Weg ist, um ein EU-weit einheitliches Konzept des automatischen
Informationsaustauschs zu gewährleisten und diesen als internationalen
Standard zu etablieren.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, die noch offenen Fragen
der Ausgestaltung und praktischen Umsetzung zu klären und die Länder frühzeitig in die Diskussion einzubeziehen. Insbesondere müssen die erforderliche
Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln für die kurzfristige automationstechnische Umsetzung und zur Vermeidung von Doppelstandards auch die
Kompatibilität mit den FATCA-Regelungen zum automatischen Informationsaustausch mit den USA sichergestellt werden.

Drucksache 512/13 (Beschluss) – 2 –
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die geplante
Streichung des bislang in Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie enthaltenen Verweises auf einen Mindestbetrag, unterhalb dessen ein Mitgliedstaat keine Informationen von anderen Mitgliedstaaten zu erhalten wünscht, zu einer Aushöhlung des Anwendungsbereichs der Richtlinie führen könnte.
5. Er behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt detailliert zu Fragen der
praktischen Umsetzung Stellung zu nehmen.
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
6. Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des
Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt I der Bund-LänderVereinbarung