Europäische langfristige Investmentfonds: Rat legt Standpunkt fest

Die EU macht weitere Fortschritte bei der Kapitalmarktunion, einem Plan zur Schaffung eines Binnenmarkts für Kapital, dessen Ziel es ist, den Fluss von Investitionen und Ersparnissen in der gesamten EU in Gang zu bringen, was Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Investoren zugutekommen soll. Der Rat hat am 24.05.2022 seinen Standpunkt zu einer vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) festgelegt, mit der diese Investmentfonds attraktiver werden sollen.

Der Rechtsrahmen für ELTIF enthält detaillierte Vertragsbedingungen über zulässige Vermögenswerte und Investitionen, die Diversifizierung und Portfoliozusammensetzung, die Obergrenzen für Hebelfinanzierung und den Vertrieb. ELTIF sind die einzige Art von Fonds, die für langfristige Investitionen bestimmt sind und grenzüberschreitend sowohl an professionelle Anleger als auch an Kleinanleger vertrieben werden können. Seit der Annahme der Verordnung im Jahr 2015 wurden jedoch aufgrund erheblicher Einschränkungen im Vertriebsprozess (Nachfrageseite) sowie strenger Vorschriften für die Portfoliozusammensetzung (Angebotsseite) nur wenige ELTIF aufgelegt. Folglich ist die ELTIF-Branche relativ klein und beschränkt sich auf nur vier Mitgliedstaaten. Es bestehen ungenutzte Möglichkeiten zur Schaffung eines zusätzlichen Kanals zur Mobilisierung von Kapital für die Finanzierung langfristiger Projekte.

Da ELTIF dafür ausgelegt sind, langfristige Investitionen zu lenken, sind sie gut geeignet, einen Beitrag zur Finanzierung des grünen und des digitalen Wandels zu leisten. Sie können eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, Finanzmittel an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und in langfristige Projekte wie Verkehrsinfrastruktur, soziale Infrastruktur, nachhaltige Energieerzeugung oder -verteilung zu leiten.

Mit dem Vorschlag sollen eine Reihe von Einschränkungen auf der Angebots- und der Nachfrageseite überwunden werden. Die vorgeschlagene Überprüfung betrifft den Umfang der zulässigen Vermögenswerte und Investitionen, die Anforderungen an die Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung, die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen, die Anforderungen für die Zulassung, die Anlagepolitik und die Bedingungen für die Tätigkeit von ELTIF. Für Kleinanleger wird es leichter werden, in ELTIF zu investieren, insbesondere indem das Erfordernis einer anfänglichen Mindestinvestition von 10.000 Euro aufgehoben und gleichzeitig ein starker Anlegerschutz gewährleistet wird.

In seinem Standpunkt hebt der Rat drei Prioritäten hervor:

  • mehr Finanzmittel für KMU und langfristige Projekte bereitstellen, u. a. indem bestehende Einschränkungen für die Portfoliozusammensetzung von ELTIF aufgehoben werden und eine neue Kategorie von „professionellen Anlegern vorbehaltenen ELTIF“ geschaffen wird;
  • die Rolle von Kleinanlegern stärken, indem ELTIF für diese Anleger attraktiver gemacht und eine Reihe bestehender Einschränkungen überprüft werden;
  • dennoch hohe Standards für den Anlegerschutz wahren.

Hintergrund

Die Kommission hat ihr Paket zur Kapitalmarktunion, das auch den ELTIF-Vorschlag umfasst, am 25. November 2021 vorgelegt.

Nachdem der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, ist er nun bereit, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald auch dieses seinen Standpunkt festgelegt hat, um eine Einigung über die endgültige Fassung des Textes zu erzielen.

Quelle: Rat der EU, Pressemitteilung vom 24.05.2022