Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge 2025

Wann müssen Beitragsnachweise und Zahlungen bei der Krankenkasse eingehen?

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Maßgeblich für die Bestimmung der Bankarbeitstage ist der Sitz der Krankenkasse.

Wichtige Hinweise:

  • Beitragsnachweise müssen bereits am Vortag bis 24 Uhr elektronisch bei der Krankenkasse eingegangen sein, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen.
  • Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Der 24. und 31. Dezember gelten ebenfalls nicht als Bankarbeitstag.

Fälligkeitstermine 2025 – Beitragsnachweise:

MonatBeitragsnachweis fällig am
Januar27.01.2025
Februar24.02.2025
März25.03.2025
April24.04.2025
Mai23.05.2025
Juni24.06.2025
Juli25.07.2025
August25.08.2025
September24.09.2025
Oktober24.10.2025
November24.11.2025
Dezember19.12.2025

Fälligkeitstermine 2025 – Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:

MonatZahlung fällig am
Januar29.01.2025
Februar26.02.2025
März27.03.2025
April28.04.2025
Mai27.05.2025
Juni26.06.2025
Juli29.07.2025
August27.08.2025
September26.09.2025
Oktober28.10.2025
November26.11.2025
Dezember23.12.2025

Tipp:
Für eine bessere Planung bietet die TK einen digitalen Kalender an, mit dem Sie die Fälligkeitstermine direkt in Ihren Kalender importieren können.

Bei weiteren Fragen zur fristgerechten Beitragsmeldung und Zahlung stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite!