Fälligkeitstermine – Februar 2024

Die Fälligkeitstermine für verschiedene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Februar 2024 sind wichtige Daten für Unternehmen, Arbeitgeber und Steuerpflichtige. Hier eine Übersicht der Termine:

  1. Umsatzsteuer (monatlich), Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag (monatlich): Diese Abgaben sind bis zum 12. Februar 2024 fällig.
    • Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Vorauszahlung sind monatlich von Unternehmen zu leisten, die im Vorjahr mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer schuldeten.
    • Die Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und der Solidaritätszuschlag sind monatlich von Arbeitgebern abzuführen.
  2. Gewerbesteuer, Grundsteuer: Diese Steuern sind bis zum 15. Februar 2024 fällig.
    • Die Gewerbesteuer wird von Unternehmen und Selbstständigen gezahlt, die einen Gewerbebetrieb führen.
    • Die Grundsteuer betrifft Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden.
  3. Sozialversicherungsbeiträge: Die Beiträge zur Sozialversicherung sind am 27. Februar 2024 fällig.
    • Dazu gehören Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
    • Diese Beiträge werden in der Regel gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen und sind vom Arbeitgeber an die zuständigen Sozialversicherungsträger abzuführen.

Wichtig für die Praxis:

  • Rechtzeitige Zahlung: Es ist wichtig, dass alle genannten Abgaben rechtzeitig gezahlt werden, um Verzugszinsen und mögliche Säumniszuschläge zu vermeiden.
  • Vorbereitung und Planung: Unternehmen und Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die erforderlichen Mittel bereithalten und die notwendigen Unterlagen fristgerecht vorbereiten.
  • Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen: Sollten die Fälligkeitstermine auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, verschiebt sich der Fälligkeitstermin in der Regel auf den nächstfolgenden Werktag.

Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde zu wenden, um individuelle Gegebenheiten zu klären.