FG Berlin-Brandenburg: Musterschreiben reicht nicht – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer erfolglos


Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 3 V 3046/25) hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) der neuen Grundsteuer abgelehnt. Der Antrag war unter Verwendung eines allgemein zugänglichen Musterschreibens aus dem Internet gestellt worden – ohne Erfolg. Auch eine Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin blieb ohne Wirkung.


Der Hintergrund: Standardisierte Musterschreiben genügen nicht den Anforderungen

Zahlreiche Grundstückseigentümer haben im Zuge der Umsetzung der neuen Grundsteuerreform Anträge auf Aussetzung der Vollziehung gestellt – vielfach gestützt auf im Internet kursierende Mustervorlagen. Auch im hier entschiedenen Fall bediente sich die Antragstellerin eines solchen Musterschreibens.

Das Problem: Der Antrag war inhaltlich unbestimmt – es ließ sich weder klar erkennen, ob sich die begehrte Aussetzung gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Messbescheid oder den Grundsteuerbescheid richtete.

Das Finanzgericht hat den Antrag dennoch unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten geprüft – und kam zu dem Schluss: In sämtlichen Varianten unzulässig.


Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde ebenfalls gescheitert

Auch die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 18.03.2025 – erneut mithilfe eines Musterschreibens – wurde am 07.04.2025 als unzulässig verworfen. Schließlich wurde die von der Antragstellerin erhobene Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 934/25) mit Beschluss vom 27.05.2025 nicht zur Entscheidung angenommen.


Fazit: Standardisierte Musterschreiben bergen rechtliches Risiko

Die Entscheidung zeigt eindrücklich:

Massenhafte Standardanträge ohne individuelle Begründung reichen nicht aus, um sich effektiv gegen Grundsteuerbescheide zur Wehr zu setzen.

✅ Wer rechtliche Schritte gegen Grundsteuerbescheide einleiten möchte – insbesondere bei der Aussetzung der Vollziehung – sollte den Antrag sorgfältig begründen und rechtlich eindeutig formulieren. Dies umfasst insbesondere:

  • die genaue Bezeichnung des angegriffenen Verwaltungsakts (Wert-, Mess- oder Steuerbescheid),
  • die schlüssige Darlegung ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit,
  • eine fundierte Interessenabwägung.

📚 Quellen:

  • FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2025 – 3 V 3046/25
  • BVerfG, Beschluss vom 27.05.2025 – 1 BvR 934/25
  • Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2025