Mit Schreiben vom 3. Juni 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die finale Staatenaustauschliste 2025 zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (FKAustG) bekanntgegeben. Die Liste enthält alle Staaten, mit denen Deutschland im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) zum 30. September 2025 Informationen austauscht.
Worum geht es?
Nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) sind in Deutschland ansässige Finanzinstitute verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Finanzkontendaten von meldepflichtigen Konten natürlicher Personen und Rechtsträger zu übermitteln, sofern diese in einem der gelisteten Staaten steuerlich ansässig sind.
- Meldezeitraum: Kalenderjahr 2024
- Übermittlungsfrist an das BZSt: bis spätestens 31. Juli 2025
- Datenaustausch mit Partnerstaaten: zum 30. September 2025
Welche Staaten sind erfasst?
Die finale Liste umfasst:
✅ EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Amtshilferichtlinie (DAC2)
✅ Drittstaaten, die dem multilateralen CRS-Abkommen beigetreten sind und die technischen Voraussetzungen für den Austausch erfüllen
✅ Staaten mit bilateralen Abkommen mit der EU oder Deutschland über den automatischen Informationsaustausch
Die vollständige Liste der Austauschstaaten 2025 kann auf der Website des BMF eingesehen werden. Sie ist für Finanzinstitute und Steuerpflichtige gleichermaßen relevant.
Pflichten für meldende Finanzinstitute
Finanzinstitute in Deutschland sind verpflichtet:
- Meldepflichtige Konten zu identifizieren (Due-Diligence-Anforderungen)
- Finanzkontendaten zu sammeln und aufzubereiten
- Die Daten bis zum 31. Juli 2025 elektronisch an das BZSt zu übermitteln
- Bei Nachfragen von Behörden die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten sicherzustellen
💡 Hinweis: Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können bußgeldbewehrt sein (§ 28 FKAustG).
Was Unternehmen und Berater jetzt tun sollten
- Finanzinstitute sollten ihre internen Prozesse für die Identifikation und Meldung meldepflichtiger Konten zeitnah überprüfen und an die aktuelle Staatenaustauschliste anpassen.
- Steuerberater sollten international aktive Mandanten rechtzeitig über etwaige Meldeverpflichtungen und -risiken informieren, z. B. bei Holdingstrukturen, Stiftungen oder Trusts.
📚 Quelle:
BMF-Schreiben vom 03.06.2025, Az. IV D 3 – S 1315/00304/070/25
Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I geplant