Auf Anweisung von Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichten.
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird während des Weihnachtsfriedens keine Betriebsprüfungen einleiten und ebenfalls keine Prüfungsberichte versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahmen gelten, wenn schnelles Handeln der Finanzverwaltung angezeigt ist, um Steuerausfällen zuvorzukommen. Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Hinweis der Redaktion
Die Vereinbarung von Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung haben – bisher – auch folgende Bundesländer getroffen, z. B. Baden-Württemberg , Hessen , Sachsen und Bayern .
Quelle: FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 13.12.2019