Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit

BFH, Urteil V R 27/13 vom 24.04.2014

Leitsatz

Der Verzicht gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind.