Die Forschungszulage wird ab 2026 durch das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ deutlich attraktiver. Insbesondere die Einbeziehung von Gemein- und sonstigen Betriebskosten bringt für Unternehmen einen spürbaren Vorteil. Zudem steigen die maximale Bemessungsgrundlage und der förderfähige Stundensatz bei Eigenleistungen.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2020 können Unternehmen mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) beantragen – als Alternative zur direkten Projektförderung. Gefördert wurden zunächst vor allem Arbeitslöhne sowie Auftragsforschung.
Schrittweise kamen weitere Bestandteile hinzu, zuletzt durch das Wachstumschancengesetz auch investive Aufwendungen (Sachkosten).
Die wichtigsten Neuerungen ab 2026
1. Einbeziehung von Gemein- und sonstigen Betriebskosten
- Ab 2026 können zusätzlich pauschal 20 % der förderfähigen Aufwendungen (inklusive Auftragsforschung) als Gemeinkosten/Betriebskosten berücksichtigt werden.
- Vorteil: Kein individueller Nachweis erforderlich → weniger Bürokratie.
2. Anhebung der Bemessungsgrundlage
- Bisher: maximal 10 Mio. € förderfähiger Aufwand pro Jahr.
- Ab 2026: 12 Mio. €.
- Daraus ergibt sich eine maximale Forschungszulage von 3 Mio. € (bzw. 4,2 Mio. € für KMU mit 10 % Zuschlag).
3. Erhöhung des Stundensatzes für Eigenleistungen
- Bisher: 70 € pro Stunde, max. 40 Std./Woche.
- Ab 2026: 100 € pro Stunde, max. 40 Std./Woche.
- Gilt sowohl für Einzelunternehmer als auch für Mitunternehmer.
Bedeutung für die Praxis
- Kleinere Unternehmen profitieren besonders von der höheren Stundensatzregelung und der pauschalen Gemeinkostenanrechnung.
- Größere Unternehmen können durch die angehobene Bemessungsgrundlage höhere Forschungszulagen erzielen.
- Im internationalen Vergleich bleibt die deutsche Förderung zwar zurückhaltend, doch die Neuerungen sind ein wichtiger Schritt, um den Standort Deutschland zu stärken.
Tipp für Unternehmen
Die Forschungszulage lohnt sich zunehmend – gerade in Kombination mit anderen steuerlichen Erleichterungen des Investitionssofortprogramms. Entscheidend ist jedoch, frühzeitig die förderfähigen Projekte zu identifizieren und strukturiert zu dokumentieren.
💡 Hinweis: Prüfen Sie noch vor 2026, wie Ihre geplanten FuE-Vorhaben aufgestellt sind, und passen Sie Ihre internen Prozesse so an, dass Gemeinkosten und Eigenleistungen sauber abgegrenzt werden können.