Freier Beruf oder Gewerbe? Kfz-Sachverständiger braucht ingenieurmäßigen Nachweis

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt: Ein Kfz-Meister, der als Kfz-Sachverständiger tätig ist, erzielt nicht automatisch freiberufliche Einkünfte. Entscheidend ist der Nachweis einer ingenieurähnlichen Tätigkeit – und hierfür reicht die bloße Gleichstellung des Meistertitels mit einem Bachelorabschluss nicht aus.

Hintergrund des Falls

Der betroffene Kfz-Meister argumentierte, dass sein Meisterabschluss nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) und dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) einem Bachelorabschluss gleichgestellt sei. Damit sei seine Vorbildung mit einem abgeschlossenen Ingenieurstudium vergleichbar – und seine Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger sei somit als freiberufliche, nicht gewerbliche Tätigkeit einzustufen.

Der BFH stellte jedoch klar:

  • Eine freiberufliche Tätigkeit liegt auch dann vor, wenn ein ingenieurähnlicher Beruf ausgeübt wird.
  • Voraussetzung ist die Vergleichbarkeit sowohl der Ausbildung als auch der beruflichen Tätigkeit mit der eines Ingenieurs.
  • Die Ausbildung muss nicht zwingend ein Hochschulstudium sein. Auch Selbststudium oder berufspraktische Erfahrungen können ausreichen – wenn sie zu Kenntnissen in Breite und Tiefe führen, die einem Ingenieurstudium entsprechen.

Kein Automatismus durch Qualifikationsrahmen

Die Einstufung des Kfz-Meisters auf dem Qualifikationsniveau eines Bachelorabschlusses reicht nicht als Nachweis. Diese Zuordnung im EQR/DQR bezieht sich auf die allgemeine Vergleichbarkeit der Niveaustufen – nicht auf die konkrete inhaltliche Breite und Tiefe eines Ingenieurstudiums.

Was bedeutet das für Kfz-Sachverständige?

Wer als Kfz-Sachverständiger freiberuflich eingestuft werden möchte, muss konkret nachweisen, dass:

  • die Ausbildung mit einem Ingenieurstudium vergleichbar ist oder
  • im Rahmen der praktischen Berufsausübung ingenieurmäßige Kenntnisse und Methoden in ähnlicher Breite und Tiefe erworben und angewandt werden.

Dies kann etwa durch folgende Nachweise geschehen:

  • Dokumentation der eigenen Gutachten und Prüfberichte,
  • detaillierte Darstellung der angewandten technischen Methoden,
  • berufliche Fortbildungen oder Spezialisierungen,
  • ggf. Gutachten oder Stellungnahmen Dritter zur Vergleichbarkeit der Tätigkeit.

Fazit

Kfz-Meister, die als Sachverständige tätig sind, sollten nicht automatisch von einer freiberuflichen Einstufung ausgehen. Entscheidend ist der substantielle Nachweis ingenieurähnlicher Kenntnisse und Tätigkeiten. Andernfalls droht die Einstufung als gewerbliche Einkünfte – mit der Folge von Gewerbesteuerpflicht und ggf. IHK-Beiträgen.


📌 Praxis-Hinweis: Wer eine freiberufliche Anerkennung anstrebt, sollte seine Tätigkeit sorgfältig dokumentieren und im Zweifel fachlich prüfen lassen, ob die Voraussetzungen einer ingenieurähnlichen Tätigkeit erfüllt sind.