Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013;

Änderung des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2012 (BStBlI 2013 Seite 36) und  vom 9. Oktober 2012 (BStBl I Seite 953) mit Anpassung Muster „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf  ehegattenübergreifende Verlustverrechnung“
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die BMF-Schreiben
vom 20. Dezember 2012 (BStBl 2013 Seite 36) und vom 9. Oktober 2012 (BStBl I Seite 953)
wie folgt geändert:
1. Änderung des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2012
a. Die Angabe zu Randziffer 23 wird wie folgt gefasst:
„Rz. 23 (weggefallen)“.
b. Nach Randziffer 57 wird folgende Randziffer 58 eingefügt:
„Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in UmsetzungSeite 2
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 auf Lebenspartner
Anwendung.“
2. Änderung des BMF-Schreibens vom 9. Oktober 2012
Nach Randziffer 325 wird folgende Randziffer 326 eingefügt:
„Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 auf Lebenspartner
Anwendung.
Es ist nicht zu beanstanden, wenn ab diesem Zeitpunkt erteilte gemeinsame Freistellungsaufträge aus automationstechnischen Gründen erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014
berücksichtigt werden.“
Das nachfolgend als Anlage beigefügte Muster ersetzt das Muster im BMF-Schreiben vom
9. Oktober 2012. Bereits gedruckte Muster der Freistellungsaufträge können noch bis zum
30. Juni 2014 weiter verwendet werden.
Dieses BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine
Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik
– Themen – Steuerarten – Steuern – Abgeltungsteuer –
(http://www.bundesfinanzministerium.de/Einkommensteuer-.479.htm) zum Download bereit.
Im Auftrag