Geerbtes und geschenktes Vermögen im Jahr 2014 auf über 100 Mrd. Euro gestiegen

Im Jahr 2014 erhöhte sich das geerbte und geschenkte Vermögen um 54,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 108,8 Milliarden Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beliefen sich die von den Finanzverwaltungen veranlagten Vermögensübertragungen aus Erbschaften und Vermächtnissen auf 38,3 Milliarden Euro (+25,7 %) und aus Schenkungen auf 70,5 Milliarden Euro (+76,8 %).

Die Vermögensübergänge mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Euro stiegen auf 51,1 Milliarden Euro und lagen damit um 131,6 % über dem Ergebnis des Vergleichszeitraumes. Diese Großerwerbe erreichten einen Anteil von 47,0 % am insgesamt geerbten und geschenkten Vermögen.

Insgesamt war das Betriebsvermögen mit 44,5 % die wertmäßig größte übertragene Vermögensart. Auch bei den Schenkungen entfiel darauf der höchste Anteil (62,7 %). Die Übergänge von Unternehmensvermögen beliefen sich insgesamt auf 48,5 Milliarden Euro brutto (+110,1 %) und bei Schenkungen auf 44,2 Milliarden Euro brutto (+120,6 %). Geerbt wurde im Jahr 2014 vorwiegend übriges Vermögen (58,1 %), wie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und Bankguthaben.

Aufgrund von Freibeträgen und den umfangreichen Steuerbefreiungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), die auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften gewährt werden, betrug der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübergänge nur 33,8 Milliarden Euro, das waren aber 17,4 % mehr als 2013. Die hierfür festgesetzte Steuer stieg im Jahr 2014 um 15,1 % auf rund 5,4 Milliarden Euro, davon waren 4,3 Milliarden Euro Erbschaft- und 1,1 Milliarden Euro Schenkungsteuer. Anteilmäßig mussten damit 11,3 % des geerbten und 1,6 % des geschenkten Vermögens als Steuern gezahlt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.10.2015