Geldwäschebekämpfung: Neues Anhaltspunktepapier Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen/Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamtes hat die WPK auf ihren Newsletter Nr. 11/August 2014 hingewiesen. Dieser enthält das neue Anhaltspunktepapier für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen/FIU.

Das neue Anhaltspunktepapier löst das bisherige aus dem Jahr 2006 ab und ist dem aktuellen Erkenntnisstand im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angepasst. Mit der Aktualisierung kommt die FIU ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Geldwäschegesetzes (GwG) nach, wonach die nach diesem Gesetz Meldepflichtigen regelmäßig über Typologien und Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu informieren sind.

Newsletter und neues Anhaltspunktepapier stehen zur Ansicht und zum Herunterladen auf den Internetseiten des BKA zugangsgeschützt zur Verfügung. Interessierte können die Zugangsdaten unter der E-Mail-Adresse gabriela.keller(at)wpk.de unter Angabe der Berufsregisternummer anfordern.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 01.09.2014