Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung – BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Am 7. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgestellt. Ziel ist es, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) strukturell und digital besser aufzustellen, um illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsbetrug noch effektiver zu bekämpfen.

📎 Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung und ist damit nicht endgültig beschlossen. Änderungen sind möglich.


🧾 Hintergrund: Warum ein neues Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung?

Bereits in der letzten Legislaturperiode (20. Wahlperiode) wurde mit dem damaligen Entwurf (BT-Drucksache 20/13956) ein umfassendes Gesetzesvorhaben eingebracht, das allerdings der Diskontinuität zum Opfer fiel.
Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode ist die Stärkung der FKS explizit verankert – insbesondere in den Randziffern 524 ff., 1519 ff. und 1693. Der neue Referentenentwurf greift diese Punkte auf, modernisiert bestehende Regelungen und bereitet sie technisch auf die Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt vor.


⚖️ Zielsetzung des neuen Gesetzes

Das Gesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  1. Digitalisierung der Prüfverfahren der FKS und effizienterer Datenaustausch mit anderen Behörden
  2. Modernisierung der Rechtsgrundlagen, z. B. durch aktualisierte Meldepflichten und automatisierte Prüfzugriffe
  3. Ausbau der Kontrollkompetenzen, insbesondere bei neuen digitalen Beschäftigungsformen (z. B. Plattformarbeit, Gig Economy)
  4. Rechtssicherheit für Arbeitgeber, indem Meldepflichten und Dokumentationsanforderungen klarer gefasst werden
  5. Stärkung der Abschreckungswirkung durch gezieltere Kontrollen und höhere Transparenz im Vollzug

🛠️ Was könnte sich für Unternehmen ändern?

Auch wenn sich der Referentenentwurf noch im Entwurfsstadium befindet, zeichnen sich bereits konkrete Auswirkungen für Arbeitgeber und Steuerberater ab:

1. Mehr digitale Schnittstellen zur FKS

  • Elektronische Meldesysteme sollen ausgebaut und mit bestehenden IT-Lösungen (z. B. ELStAM, DEÜV) verknüpft werden
  • Automatisierte Prüfzugriffe auf Sozialversicherungsdaten und Steuerdaten sind geplant

2. Erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

  • Arbeitgeber in bestimmten Branchen (z. B. Bau, Pflege, Logistik) müssen Beschäftigungsverhältnisse digital dokumentieren
  • Auch kurzfristige Beschäftigungen und Einsatzzeiten sollen minutengenau erfasst werden können

3. Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Dritten

  • Plattformanbieter oder Vermittlungsdienste könnten zu Meldepflichten für vermitteltes Personal verpflichtet werden

4. Rechtsfolgen bei Verstößen werden geschärft

  • Erhöhung von Bußgeldern und strafrechtlichen Sanktionen bei systematischer Schwarzarbeit
  • Erleichterung der Beweisführung durch technische Auswertungsverfahren

📌 Bedeutung für Steuerberatung & Lohnbüros

Für Steuerberater, Lohnbuchhalter und HR-Verantwortliche bedeutet der Gesetzentwurf eine mögliche Ausweitung der Melde- und Prüfpflichten. Es empfiehlt sich:

  • Frühzeitige Vorbereitung auf mögliche neue Anforderungen an Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Überprüfung bestehender Systeme und Prozesse, insbesondere in Branchen mit hohem Prüfaufkommen
  • Beratung von Mandanten zur Einhaltung von Aufzeichnungspflichten und zur Absicherung gegen unbeabsichtigte Verstöße

🗓️ Wie geht es weiter?

Derzeit liegt der Entwurf zur internen Abstimmung in den Ressorts der Bundesregierung. Eine Kabinettsbefassung und ggf. Einbringung in den Bundestag ist voraussichtlich für Herbst 2025 vorgesehen.

Wir halten Sie über den weiteren Gesetzgebungsprozess und konkrete Änderungen auf dem Laufenden – insbesondere, sobald ein Regierungsentwurf oder erste Stellungnahmen vorliegen.


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Quellen:

  • BMF, Mitteilung vom 07.07.2025
  • Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung