Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums veröffentlicht. Dieser Gesetzentwurf sieht Maßnahmen vor, die sicherstellen sollen, dass das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum steuerlich freigestellt wird. Hier sind die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs im Überblick:

1. Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif wird angehoben, um sicherzustellen, dass das Existenzminimum von der Steuer freigestellt ist. Für den Veranlagungszeitraum 2024 wird der Grundfreibetrag um 180 Euro erhöht und beträgt somit:

  • Neuer Grundfreibetrag: 11.784 Euro

Diese Erhöhung soll gewährleisten, dass die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens steuerfrei bleiben und damit der verfassungsrechtlichen Verpflichtung entsprochen wird.

2. Anhebung des Kinderfreibetrags

Neben der Anhebung des Grundfreibetrags wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Dies soll die finanzielle Belastung von Familien reduzieren und das Existenzminimum von Kindern berücksichtigen. Für den Veranlagungszeitraum 2024 wird der Kinderfreibetrag um 228 Euro erhöht und beträgt somit:

  • Neuer Kinderfreibetrag: 6.612 Euro

Die Erhöhung des Kinderfreibetrags stellt sicher, dass auch die Grundbedürfnisse von Kindern steuerfrei bleiben und Familien finanziell entlastet werden.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Anhebung der Freibeträge ist Teil der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das Existenzminimum steuerlich freizustellen. Dies bedeutet, dass das Einkommen, das zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten erforderlich ist, nicht durch Steuern belastet werden darf. Die Anpassung der Freibeträge an die aktuelle wirtschaftliche Lage und die Lebenshaltungskosten ist notwendig, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

Fazit

Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 stellt sicher, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Mit der Anhebung des Grundfreibetrags auf 11.784 Euro und des Kinderfreibetrags auf 6.612 Euro werden die finanziellen Belastungen von Einzelpersonen und Familien reduziert. Dies trägt zur steuerlichen Gerechtigkeit und zur Unterstützung von Familien bei. Der Regierungsentwurf wurde am 24. Juli 2024 veröffentlicht und soll nach der Verabschiedung durch den Bundestag in Kraft treten.

Die vollständigen Details und der Text des Regierungsentwurfs sind auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen verfügbar.