Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2025
Die Bundesregierung hat am 30. September 2025 einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zur Ratifikation von Änderungen am Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz vorgelegt (BT-Drucksache 21/1902). Der Bundesrat hat gegen diesen Entwurf keine Einwände erhoben, sodass das Gesetzgebungsverfahren nun zügig weitergeführt werden kann.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz regelt, in welchem Staat Einkünfte von natürlichen Personen und Unternehmen besteuert werden dürfen und soll sicherstellen, dass es nicht zu einer doppelten Besteuerung derselben Einkünfte kommt. Änderungen an einem DBA erfolgen regelmäßig, um neue internationale Standards – etwa aus dem OECD-Musterabkommen oder aus dem BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) – umzusetzen und die Zusammenarbeit der Steuerbehörden zu verbessern.
Mit dem nun vorgelegten Vertragsgesetz wird der Weg frei für die Ratifikation der vereinbarten Anpassungen. Details zu den inhaltlichen Änderungen werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht.
Praxishinweis:
Für Steuerpflichtige mit Einkünften in der Schweiz – etwa Grenzgänger, Ruheständler mit Schweizer Rentenbezügen oder Unternehmen mit Betriebsstätten – können sich aus den Änderungen praktische Auswirkungen ergeben. Sobald der genaue Inhalt des geänderten Abkommens vorliegt, sollten bestehende Strukturen und Steuerplanungen überprüft werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 456/2025