Gesetzentwurf zur globalen Mindeststeuer

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2025

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der OECD-Verwaltungsleitlinien zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen in deutsches Recht vorgelegt (BT-Drucksache 21/1865).

Hintergrund

Mit der globalen Mindeststeuer sollen international tätige Unternehmen künftig unabhängig von Gewinnverlagerungen mindestens mit einem bestimmten Steuersatz belastet werden. Ziel ist es, Steuervermeidung durch die Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer einzudämmen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Inhalt des Gesetzentwurfs

Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung latenter Steuern im Rahmen der Vollberechnung. Dabei geht es um Steuern, die aufgrund von Wahlrechten oder Verrechnungen im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder -fehlbetrag nicht ausgewiesen sind.

Darüber hinaus sollen Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften an die neuen Regelungen angepasst und auf das erforderliche Maß reduziert werden, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.

Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag als „besonders eilbedürftig“ eingestuft. Eine Stellungnahme des Bundesrats liegt daher noch nicht vor, wird jedoch zeitnah erwartet.

Praxishinweis

Die globale Mindeststeuer betrifft vor allem größere Unternehmensgruppen und international tätige Konzerne. Auch deutsche Unternehmen mit Auslandstöchtern sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie betroffen sind. Die Berücksichtigung latenter Steuern kann dabei entscheidende Auswirkungen auf die Berechnung der Steuerlast haben.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 457/2025