Gesetzesvorschlag zur Finanztransaktionsteuer

Die Verhandlungen über die Einführung einer Finanztransaktionsteuer (FTT) auf europäischer Ebene sind in den vergangenen Monaten gut vorangekommen und stehen nun kurz vor dem Ziel:

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am 09.12.2019 den an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Staaten einen finalen Vorschlag für einen Richtlinientext zur Einführung einer FTT vorgelegt. Er wirbt bei seinen Amtskolleginnen und -kollegen um abschließende Zustimmung, um das formelle Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene einleiten und rasch abschließen zu können. Neben Deutschland beteiligen sich Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien an dem Vorhaben.

Grundlage für Finanzierung der Grundrente geschaffen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will damit die Voraussetzungen für die Finanzierung der Grundrente schaffen. Im November hatte sich die Regierungskoalition bei der Einigung auf die Grundrente darauf verständigt, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte FTT einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Grundrente leisten wird.

Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen:

„Wir sind bei der Finanztransaktionsteuer in den letzten Wochen gut vorangekommen. Jetzt können wir den Sack bald zumachen.“

Mit dem Vorschlag zur Einführung einer FTT soll gewährleistet werden, dass die FTT rechtzeitig in Kraft treten kann, um mit deren Einnahmen die neue Grundrente zu finanzieren. 1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden von 2021 an mit der Grundrente im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Die Grundrente erkennt Lebensleistungen an und stärkt den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft.

FTT leistet Beitrag zur fairen Besteuerung des Finanzsektors

Mit der FTT wird zukünftig der Aktienkauf besteuert und dadurch der Finanzsektor stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt. Derzeit unterliegen Finanzdienstleistungen – anders als sonstige Güter und Dienstleistungen – ganz überwiegend nicht der Umsatzsteuer. Darauf weisen auch die Europäische Kommission und der Internationale Währungsfonds hin. Die FTT leistet damit auch einen Beitrag zur fairen Besteuerung des Finanzsektors.

FTT im europäischen Kontext nach französischem Vorbild

Seit 2011 wird über die Einführung einer FTT auf EU-Ebene verhandelt. Lange stockten die Verhandlungen. Gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire hat Finanzminister Olaf Scholz mit einem Vorschlag 2018 neue Dynamik in die Verhandlungen gebracht. Als Vorbild für die FTT auf europäische Ebene dient die in Frankreich bereits existierende Finanztransaktionsteuer, die vornehmlich auf die Besteuerung von Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien abzielt. Die Verhandlungen stehen nun kurz vor dem Abschluss. Der Gesetzentwurf zur Einführung der FTT in Deutschland soll sich am Verhandlungsergebnis auf europäischer Ebene orientieren.

Wesentliche Eckpunkte der FTT sind:

  • besteuert wird der Aktienerwerb von gelisteten Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Inland haben sowie im Inland und im Ausland ausgegebene Hinterlegungsscheine, die mit Aktien dieser Unternehmen unterlegt sind;
  • dabei werden nur Aktien von solchen Unternehmen einbezogen, deren Marktkapitalisierung über 1 Mrd. Euro liegt;
  • der Steuersatz soll 0,2 Prozent betragen;
  • Es gibt eine Reihe gut begründeter Ausnahmen von der Besteuerung. So wird zum Beispiel durch die Herausnahme von Erstemissionen sichergestellt, dass die Kapitalbeschaffung deutscher Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Ein weiteres Beispiel ist die Ausnahme für Geschäfte, die der sog. Marktpflege dienen, wodurch die Marktliquidität geschützt wird.

Das Gesamtaufkommen aus der FTT in Deutschland einschließlich der ertragsteuerlichen Auswirkungen wird auf eine Größenordnung von anfänglich rund 1,5 Mrd. Euro geschätzt. Ein erheblicher Teil davon wird für die Finanzierung der Grundrente verwendet werden.

Mit der Vorlage des Richtlinienvorschlags wird ein wichtiger Beitrag zur europäischen Einführung einer Finanztransaktionsteuer geleistet.

Staaten wie Frankreich und Italien verfügen bereits über eine Finanztransaktionsteuer. Auch das Vereinigte Königreich erhebt mit seiner sog. Stamp Duty Steuern auf den Kauf von Aktien. Die Beispiele dieser Staaten zeigen, dass die FTT einen Beitrag zur fairen Besteuerung des Finanzsektors leisten kann, ohne nennenswerte Folgen für das Anlage- und Sparverhalten sowie die Finanzmarktstabilität zu haben. Im Vereinigten Königreich ist der Steuersatz mit 0,5 % sogar höher als bei der geplanten Finanztransaktionsteuer. Die jährlichen Einnahmen aus der Stamp Duty auf Aktien liegen – laut Angaben der britischen Steuerverwaltung – insgesamt bei ca. 3,5 Mrd. Pfund.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 10.12.2019