Gesetzliche Krankenversicherung: Fairer Wettbewerb für alle Kassen

Gesetzlich Versicherte sollen künftig von einem fairen Wettbewerb der Krankenkassen profitieren. Der Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung wird weiterentwickelt. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz beschlossen.

Die Bundesregierung will einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sicherstellen. Manipulationen des Risikostrukturausgleichs sollen ausgeschlossen werden. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Koalitionsvertrages um.

Risikostrukturausgleich stärken

Krankenkassen haben eine ungleiche Versichertenstruktur: Einige haben überdurchschnittlich viele gut verdienende und gesunde Versicherte, andere versichern überdurchschnittlich viele kranke Menschen und Beitragszahler mit niedrigem Einkommen. Seit 1994 gibt es einen finanziellen Ausgleich dieser Risikounterschiede zwischen den Krankenkassen, den sog. Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSA).

Folgende Maßnahmen sollen den RSA neu regeln:

  • Bei krankheitsbezogenen Zuschlägen im Risikostrukturausgleich werden künftig alle Krankheiten berücksichtigt – bisher waren es nur 80.
  • Es wird eine Vorsorgepauschale geben – ein starker Anreiz für die Kassen, die Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen durch ihre Versicherten zu fördern.
  • Um regionale Kostenunterschiede in der Versorgung auszugleichen, wird eine Regionalkomponente in den Finanzausgleich eingeführt.
  • Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden genauer festgelegt und die Klagemöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei Verstößen erweitert.

Strukturelle Veränderungen im GKV-Spitzenverband

Auch die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes werden weiterentwickelt. Es wird einen neuen Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geben, dem die Vorstände der Krankenkassen angehören. Eine Quote soll die angemessene Vertretung von Frauen in den Spitzengremien sicherstellen.

Lieferengpässen bei Arzneimmitteln entgegenwirken

Pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen müssen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) künftig zu versorgungsrelevanten Arzneimitteln Informationen zu Lagerbeständen, zur Produktion und Absatzmengen melden. So kann man frühzeitig reagieren, sollten Engpässe drohen.

Auch können die Bundesbehörden bei versorgungskritischen Medikamenten die pharmazeutischen Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen aufforden, eine bestimmte Menge vorrätig zu haben.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 13.02.2020