Bundesregierung informiert über zahlreiche Neuerungen ab 1. Januar 2025
Zum Jahreswechsel treten in verschiedenen Bereichen zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Diese betreffen unter anderem Arbeit, Soziales, Gesundheit, Finanzen und Steuern, Verbraucherschutz sowie Umwelt und Verkehr.
Arbeit:
- Mindestlohn: Erhöhung auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Minijob-Grenze: Erhöhung auf 556 Euro brutto.
- Midijob-Grenze: Mindestgrenze bei 556,01 Euro, Höchstgrenze bleibt bei 2.000 Euro brutto.
- Kurzarbeitergeld: Bezugszeitraum verdoppelt auf 24 Monate, befristet bis Ende 2025.
Soziales:
- Künstlersozialabgabe: Stabiler Abgabesatz von 5,0 %.
- Wohngeld: Erhöhung um durchschnittlich 15 % (ca. 30 Euro/Monat).
- Beitragsbemessungsgrenzen: Anstieg aufgrund von Lohnzuwächsen.
- Bürgergeld und Sozialhilfe: Keine Erhöhung im Jahr 2025 (Nullrunde).
Rente und Altersvorsorge:
- Rentenübersicht: Ab 1. Januar 2025 müssen alle Vorsorgeeinrichtungen an die digitale Rentenübersicht angebunden sein.
- Erwerbsminderungsrente: Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze (voll: 19.661 Euro, teilw.: 39.322 Euro).
- Renteneintritt: Jahrgang 1960: 66 Jahre und 4 Monate.
Kinderbetreuung:
- Kita-Qualität: 4 Milliarden Euro zur Verbesserung der Betreuung.
Gesundheit:
- Elektronische Patientenakte (ePA): Einführung ab dem 15. Januar 2025.
- Krankenhausreform: Anpassung der Vergütung und Qualitätskriterien.
Pflege:
- Pflegeversicherung: Erhöhung um 4,5 %.
- Pflegebeitragssatz: Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte.
Finanzen und Steuern:
- Grundfreibetrag: Erhöhung auf 12.096 Euro (2025) und 12.348 Euro (2026).
- Kinderfreibetrag: Erhöhung auf 9.600 Euro (2025) und 9.756 Euro (2026).
- Kindergeld: Erhöhung um 5 Euro.
- Kinderbetreuungskosten: 80 % steuerlich absetzbar.
Verkehr:
- Führerschein-Umtausch: Jahrgang 1971 bis spätestens 19. Januar 2025.
- Deutschlandticket: Preiserhöhung auf 58 Euro.
Umwelt und Verbraucherschutz:
- Recyclingpflicht für Altkleider: Ab 1. Januar 2025 verpflichtend.
- Kaminöfen: Strengere Emissionsgrenzen ab 2025.
- Plastikabgabe: Hersteller von Einwegplastik müssen sich registrieren.
Digitales und Internet:
- Weniger Cookie-Banner: Zustimmung zu Cookies kann dauerhaft hinterlegt werden.
- Sofortüberweisung: EU-weit innerhalb von 10 Sekunden ab dem 9. Januar 2025.
Fazit: Diese Neuregelungen betreffen nahezu alle Lebensbereiche und sollen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger bringen, aber auch Umwelt und Verbraucherschutz stärken.
Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 20.12.2024