Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2019: Kindergeld und Rente steigen

Ab Juli steigen das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Renten. Geringverdiener zahlen weniger Sozialbeiträge. Und im Gerüstbau erhöht sich der Branchen-Mindestlohn. Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten in Kraft.

1. Familie

Kindergeld wird erhöht

Ab 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien dann 204 Euro statt bisher 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind sind es 210 statt bisher 200 Euro und für jedes weitere 235 Euro statt 225 Euro. Eine zweite Stufe ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Dies ist im Familienentlastungsgesetz geregelt.

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Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen steigt

Die erste Stufe der Reform des Kinderzuschlags tritt in Kraft. Die Geldleistung wird auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die zweite Stufe der Reform folgt zum 1. Januar 2020. Zudem wird der Aufwand für den Antrag deutlich reduziert.

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2. Rente

Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner

Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten. In den alten Bundesländern erhöhen sie sich um 3,18 Prozent. Der Rentenwert im Westen Deutschlands beträgt dann 33,05 Euro. In den ostdeutschen Ländern steigen die Renten um 3,91 Prozent. Hier liegt der Rentenwert damit bei 31,89 Euro. Das entspricht 96,5 Prozent des Westwertes.

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3. Arbeit

Beitragsentlastung für Geringverdiener

Geringverdiener werden ab 1. Juli 2019 noch stärker bei den Sozialabgaben entlastet. Künftig zahlen sie bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen. Diese und weitere Verbesserungen wurden mit dem Rentenpaket 2019 beschlossen.

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Bundesweites Mindestentgelt im Gerüstbauer-Handwerk

Ab 1. Juli 2019 beträgt das Mindestentgelt im Gerüstbau 11,88 Euro je Stunde. Die Entgeltuntergrenze gilt für alle in Deutschland Beschäftigten – auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden.

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4. Verbraucherschutz

Mehr Anlegerschutz durch neue Regeln für den Wertpapierhandel

Ab dem 21. Juli gilt die EU-Prospektverordnung. Sie sorgt dafür, dass Wertpapierprospekte einfacher und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Anleger können somit fundiertere Anlageentscheidungen treffen. Unternehmen wird der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert.

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Monatlich unpfändbarer Grundbetrag steigt

Schuldner können ab 1. Juli mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.

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5. Energie

Energiewende: Marktzugang für verflüssigtes Erdgas eröffnen

Verflüssigtes Erdgas verursacht bei der Verbrennung weniger Treibhausgase als Schweröl und Diesel. Für die Schifffahrt und den Straßengüterverkehr eröffnen sich damit neue Chancen. Doch bislang fehlte hier die dafür notwendige Infrastruktur, beispielsweise für ein LNG-Terminal (Liquid Natural Gas). Damit Deutschland künftig zum zentralen Umschlagplatz in Europa für verflüssigtes Erdgas wird, sieht eine am 20. Juni 2019 in Kraft getretene Verordnung vor, die Rahmenbedingungen für Auf- und Ausbau zu verbessern.

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Ältere Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren ihre Gültigkeit

Zum 1. Juli 2019 laufen die ersten Energieausweise für Nichtwohngebäude aus. Dabei handelt es sich um Ausweise, die seit Anfang Juli 2009 für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt worden sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, wird daher empfohlen, sich mit Hilfe eines qualifizierten Energieberaters einen neuen, wieder zehn Jahre gültigen Energieausweis in Form eines „Bedarfsausweises“ erstellen zu lassen. Für Wohnhäuser, die vor 1965 gebaut worden sind, sowie für Wohnhäuser mit einem Baujahr ab 1966 und jünger liefen die ersten Energieausweise bereits im Juli 2018 beziehungsweise zu Jahresbeginn 2019 ab.

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Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 30.06.2019