Gewerbe- und Grundsteuer 2024: Rekordeinnahmen trotz regionaler Rückgänge

Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2024 erneut einen Höchststand bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) flossen rund 75,3 Milliarden Euro in die Gemeindekassen – ein leichtes Plus von 0,2 % gegenüber dem Vorjahr. Damit steigen die Gewerbesteuereinnahmen bereits im vierten Jahr in Folge, trotz regional sehr unterschiedlicher Entwicklungen.


Gewerbesteuer: Rekord auf Bundesebene – Rückgänge in vielen Ländern

Während die Gesamtentwicklung positiv ist, zeigt sich ein gemischtes Bild auf Landesebene:

  • Starke Zuwächse gab es u. a. in Mecklenburg-Vorpommern (+9,8 %), Rheinland-Pfalz (+9,0 %) und im Stadtstaat Bremen (+13,5 %).
  • Deutliche Rückgänge verzeichneten dagegen Sachsen-Anhalt (-9,9 %), das Saarland (-5,0 %) und Thüringen (-5,0 %). Auch die Stadtstaaten Hamburg (-9,3 %) und Berlin (-3,2 %) nahmen weniger ein.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Belastung durch die Gewerbesteuer kann je nach Standort sehr unterschiedlich sein und sollte bei Investitions- und Standortentscheidungen weiterhin genau im Blick behalten werden.


Grundsteuer: Anstieg und Reform im Blick

Auch die Grundsteuereinnahmen legten zu:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen): 0,4 Mrd. € (+2,9 %).
  • Grundsteuer B (Grundstücke): 15,6 Mrd. € (+3,8 %).

Seit dem 1. Januar 2025 gilt zudem die Grundsteuerreform. Durch die sogenannte Länderöffnungsklausel wenden einzelne Bundesländer bereits eigene Modelle an. Für Eigentümer bedeutet das: Die Belastung hängt künftig stärker vom jeweiligen Bundesland und den neuen Hebesätzen der Gemeinden ab.


Gesamteinnahmen und Hebesätze

  • Insgesamt nahmen die Gemeinden 2024 aus Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer) rund 91,4 Mrd. Euro ein – ein Plus von 0,8 %.
  • Die durchschnittlichen Hebesätze lagen bei:
    • Gewerbesteuer: 409 % (+2 Prozentpunkte)
    • Grundsteuer A: 362 % (+7 Prozentpunkte)
    • Grundsteuer B: 506 % (+13 Prozentpunkte)

Fazit: Was heißt das für Unternehmer und Eigentümer?

  • Unternehmen sollten die Entwicklung der Hebesätze an ihrem Standort im Blick behalten, da diese maßgeblich über die Höhe der Gewerbesteuerbelastung entscheiden.
  • Immobilienbesitzer müssen ab 2025 mit Veränderungen durch die Grundsteuerreform rechnen. Abhängig von Region und Hebesatz kann die Belastung steigen oder sinken.

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