Globale Mindestbesteuerung beschlossen

Die Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für international tätige Unternehmen unternommen. Hier sind die wesentlichen Punkte der Mitteilung vom 15. Dezember 2023:

Hintergrund

  • Globale Einigung: Mehr als 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 haben sich auf die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung geeinigt.
  • EU-Richtlinie: In der EU wird die Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie sichergestellt.
  • Gesetzgebung: Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.

Ziele der Mindestbesteuerung

  • Kampf gegen Steuergestaltungen: Die Mindestbesteuerung ist ein steuerpolitischer Meilenstein im Kampf gegen aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer.
  • Steuerfairness: Sie soll zur internationalen Steuerfairness beitragen und schädlichem Steuerwettbewerb entgegenwirken.

Umsetzung der Mindestbesteuerung

  • Mindeststeuersatz: Internationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro sollen mindestens 15 Prozent Steuern zahlen.
  • Weltweite Besteuerung: Alle Gewinne eines Konzerns werden weltweit mit 15 Prozent besteuert, unabhängig vom Entstehungsort.
  • Nachversteuerung: Wenn Tochtergesellschaften in Steueroasen effektiv mit weniger als 15 Prozent besteuert werden, greifen Nachversteuerungsregelungen.

Zwei Säulen der Reform

  1. Erste Säule: Bestimmt, wo die Steuer erhoben wird. Sie betrifft die Zuweisung von Besteuerungsrechten für die größten multinationalen Unternehmen an die Steuerhoheitsgebiete, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden.
  2. Zweite Säule: Bestimmt, wie hoch die Steuer ausfällt. Sie umfasst Vorschriften zur Verringerung von Gewinnverkürzung und -verlagerung, um sicherzustellen, dass multinationale Unternehmensgruppen einen Mindeststeuersatz zahlen.

Nächste Schritte

  • Abschluss der Gesetzgebung: Die Gesetzgebung soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
  • Umsetzung in nationales Recht: Die Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie in nationales Recht soll fristgerecht abgeschlossen werden.

Diese Entwicklung ist ein bedeutender Schritt zur Sicherstellung einer gerechteren Besteuerung multinationaler Unternehmen und zur Verhinderung von Steuervermeidungsstrategien. Sie zielt darauf ab, die internationale Steuerlandschaft zu reformieren und eine faire Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten.