GmbH als Gesellschafter führt zu gewerblichen Einkünften

GmbH als Gesellschafter führt zu gewerblichen Einkünften

Ist eine GmbH einer der Mitunternehmer, erzielt die gesamte Personengesellschaft wegen der sog. Abfärbewirkung Einkünfte aus gewerblicher, nicht aus freiberuflicher Tätigkeit.

Hintergrund

Eine Kommanditgesellschaft ist im Bereich der Wirtschaftsprüfung tätig. Komplementär ist der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer A. Kommanditistin ist die AB GmbH. Dies ist eine nach der Wirtschaftsprüferordnung anerkannte Kapitalgesellschaft. Die Kommanditgesellschaft erklärte ihre Einkünfte als freiberufliche. Da jedoch nicht alle beteiligten Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen, wertete das Finanzamt die Einkünfte der Kommanditgesellschaft als gewerbliche.

Entscheidung

Das Finanzgericht folgte dieser Wertung und wies die Klage ab.

Nur wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen, stellt die Tätigkeit einer Personengesellschaft die Ausübung eines freien Berufs dar. Übt ein Gesellschafter keinen freien Beruf aus, wird die gesamte Tätigkeit der Personengesellschaft als Gewerbebetrieb gewertet.

Der Fall einer mitunternehmerischen Beteiligung einer Kapitalgesellschaft ist der Beteiligung eines Berufsfremden gleichgestellt. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschafter die erforderliche Qualifikation haben. Ob die GmbH als Komplementärin oder Kommanditistin beteiligt ist, ist ebenfalls ohne steuerrechtliche Auswirkung. Nach der sog. Abfärbewirkung erzielt die Kommanditgesellschaft deshalb insgesamt gewerbliche Einkünfte.