Grünes Licht für Starke-Familien-Gesetz

Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für das sogenannte Starke-Familien-Gesetz zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss am Mittwoch die Gesetzesvorlage (19/7504) von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung gegen das Votum der FDP- und der Linksfraktion an. Die Fraktionen der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf nahm der Ausschuss ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD und der FDP an. Die Anträge der Grünen zur automatischen Auszahlung des Kinderzuschlags (19/1854) und zur Teilhabe von Kindern (19/7451) lehnte der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen ab.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten übereinstimmend zwar einerseits die Erhöhung des Kinderzuschlags und der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, bezeichneten diese jedoch insgesamt als nicht ausreichend. Zudem werde der zu hohe bürokratische Aufwand bei der Beantragung der Leistungen dazu führen, dass weiterhin der Großteil der anspruchsberechtigten Familien nicht in deren Genuss kommen werde. Die Koalitionsfraktionen wiesen diese Kritik zurück. In ihrem Änderungsantrag hätten sie verschiedene Kritikpunkte und Anregungen des Bundesrates und aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses über die Gesetzesvorlage aufgenommen. Die Beantragung und Bewilligung der Leistungen werde dadurch entbürokratisiert.

Das Starke-Familien-Gesetz sieht eine Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Juli 2019 von derzeit maximal 170 pro Monat und Kind auf 185 Euro vor. Zudem wird das Einkommen der Kinder – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Ferien- und Aushilfsjobs – den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Die ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung strich der Ausschuss durch den angenommen Änderungsantrag. Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wegfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag zudem nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Ebenso sollen zukünftig Familien den Kinderzuschlag auch dann erhalten,wenn sie kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um die Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht das Gesetz eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro pro Monat vor. Zudem entfallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist. Durch den angenommen Änderungsantrag wird zudem der Betrag für Vereinsmitgliedschaften der Kinder von zehn auf 15 Euro pro Monat erhöht und pauschal ausgezahlt.

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss – 20.03.2019 (hib 298/2019)