Grundbewertung soll geändert werden

Die Grundstücksbewertung soll modernisiert und damit eine „rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage“ für die Grundsteuer geschaffen werden. Dieses Ziel verfolgt der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (18/10753). Der Erhalt der Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle müsse dauerhaft gewährleistet werden.

Deshalb soll das bisherige System der Einheitswerte, die zum Teil noch nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1935 festgestellt worden sind, abgelöst werden. Die Ermittlung des Verkehrswertes wird jetzt nicht mehr angestrebt, sondern der Kostenwert ist das neue Bewertungsziel. „Dieser Kostenwert bildet den Investitionsaufwand für die Immobilie ab. Die Höhe des Investitionsvolumens dient als Indikator für die durch das Grundstück vermittelte Leistungsfähigkeit“, wird erläutert. Das neue Bewertungsverfahren soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Dazu sollen programmtechnische Verbindungen zu Daten anderer Behörden wie Kataster- und Grundbuchämtern geschaffen werden. In der Land- und Forstwirtschaft soll das neue Verfahren nicht gelten.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.01.2017