Grunderwerbsteuer : Grüne wollen Steuerschlupfloch schließen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.01.2020

Das Steuerschlupfloch Share Deals soll geschlossen werden. Dies verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 19/16501 ), dessen Ziel es ist, die Spekulation mit Land und Immobilien einzudämmen. Wie die Abgeordneten erläutern, würden bei Millionendeals, in denen große Wohnungsbestände oder Gewerbekomplexe übertragen würden, oft nur 94,9 Prozent der Anteile in andere Hände übergehen, so dass man gerade unter der Grenze der Steuerpflicht bei der Grunderwerbsteuer bleibe. Zwischen 1999 und 2017 seien zwei Drittel der Wohnungsportfolios mit über 800 Wohneinheiten als Share Deals verkauft worden. Bei der Hälfte von ihnen seien weniger als 95 Prozent der Anteile erworben worden, sodass keine Grunderwerbsteuer gezahlt worden sei. Unter Berufung auf Schätzungen wird der Steuerausfall bei der Grunderwerbsteuer auf eine Milliarde Euro jährlich beziffert.

Die Fraktion fordert als weiteren Grundtatbestand neben dem klassischen Eigentumsübergang von Immobilien mit Rechtsträgerwechsel ein rechtsformunabhängiges Besteuerungssystem für die Übertragung von Anteilen an Grundbesitz in den Gesellschaften. Danach soll es eine quotale Besteuerung des unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von Anteilen ab einer kumulierten Anteilshöhe von mehr als 50 Prozent in entsprechender Höhe des erworbenen Prozentsatzes geben. Neben den erheblichen Steuermindereinnahmen bei den Gemeinden fördere die Umgehung der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals Immobilienspekulation und sei somit zusätzlicher Mieten- und Preistreiber in ohnehin schon überhitzten Märkten, argumentiert die Fraktion.

Außerdem soll es Änderungen bei der Übertragung landwirtschaftlicher Grundstücke geben. Spekulationen hätten in den vergangenen Jahren zu erheblichen Preissteigerungen von Ackerland und Pachten geführt, was eine gerechte Verteilung von Grund und Boden und eine breite Eigentumsstreuung in der Landwirtschaft gefährde. Bäuerlich und ökologisch wirtschaftende Betriebe drohten von Agrarholdings ohne Verankerung in der Region verdrängt zu werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 96/2020