Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes (AStG) neugefasst. Die Neufassung ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten und berücksichtigt die Änderungen des AStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz).

Die Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des AStG umfasst folgende Änderungen:

  • Neue Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung von Gewinnen ausländischer Gesellschaften: Die Neufassung des AStG sieht eine Reihe neuer Hinzurechnungsbesteuerungsvorschriften vor, die den Einsatz von Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung erschweren sollen. Die Grundsätze zur Anwendung des AStG erläutern diese neuen Vorschriften und geben Hinweise zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung.
  • Neue Regelungen zur Verrechnungsbeschränkung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten: Die Neufassung des AStG sieht eine Verschärfung der Verrechnungsbeschränkung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten vor. Die Grundsätze zur Anwendung des AStG erläutern diese neue Regelung und geben Hinweise zur Anwendung zur Verrechnungsbeschränkung.
  • Neue Regelungen zur Besteuerung von hybriden Gestaltungen: Die Neufassung des AStG sieht Regelungen zur Besteuerung von hybriden Gestaltungen vor, bei denen der gleiche Sachverhalt in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich besteuert wird. Die Grundsätze zur Anwendung des AStG erläutern diese neuen Vorschriften und geben Hinweise zur Anwendung zu Hybriden Gestaltungen.

Die Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des AStG ist eine wichtige Orientierungshilfe für die Anwendung des AStG. Sie sollte daher von allen Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus dem Ausland erzielen, berücksichtigt werden.