BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 5 – S-1308 / 22 / 10008 :004 vom 14.06.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ausführliche Erläuterungen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) veröffentlicht. In seinem Schreiben vom 14. Juni 2024 behandelt das BMF folgende Punkte im Detail:
I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)
II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit
III. Anwendungsbereich
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Zeitlicher Anwendungsbereich
- Allgemeines
- Anwendung des § 8 StAbwG
- Anwendung des § 11 StAbwG
IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG
V. Abwehrmaßnahmen
- Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG
- Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG
- Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG
- Allgemeines
- Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG
- Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG
- Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG
- Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG
- Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander
- Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG
VI. Verhältnis zu anderen Regelungen
- Verhältnis von §§ 8, 9 und 10 StAbwG zu § 10 AStG
- Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG
- Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG
- Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
- Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten
Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Das vollständige Schreiben ist auf der Homepage des BMF verfügbar.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Dieses Schreiben bietet umfassende Klarheit über die Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes und verdeutlicht die verschiedenen Maßnahmen, die zur Bekämpfung nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete und zur Sicherstellung einer fairen Besteuerung ergriffen werden. Steuerpflichtige und Steuerberater sollten sich mit diesen Regelungen vertraut machen, um die neuen Anforderungen und Einschränkungen zu verstehen und entsprechend umzusetzen.