Grundsteuer in Baden-Württemberg: Transparenzregister geht zum 30. Juni 2025 offline


Das Transparenzregister zur neuen Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist mit Ablauf des 30. Juni 2025 abgeschaltet worden. Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg mitteilt, hat das Register seinen Zweck erfüllt: Es sollte Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen eine unverbindliche Orientierung bieten, welche Hebesätze eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform ermöglichen würden.


Rückblick: Warum gab es das Transparenzregister?

Im Zuge der Grundsteuerreform infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018 war es notwendig geworden, das bisherige Bewertungsverfahren zu überarbeiten. In Baden-Württemberg wird seit dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell erhoben. Grundlage der Besteuerung sind:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • gesetzliche Steuermesszahl
  • und der von der Kommune festgelegte Hebesatz

Ziel der Reform: Aufkommensneutralität – das bedeutet, dass die Kommunen durch die neue Berechnungsmethode keine Mehreinnahmen generieren, sondern das Steueraufkommen im Vergleich zum alten System möglichst konstant bleibt.


Warum ist das Transparenzregister nun überflüssig?

Das Transparenzregister war ein temporäres Hilfsmittel, das insbesondere während der Übergangsphase ab September 2024 genutzt werden konnte, um den aufkommensneutralen Hebesatz für jede Kommune zu berechnen. Nun haben die Kommunen ihre finalen Hebesätze beschlossen – teils aufkommensneutral, teils mit politisch gewollten Abweichungen. Damit ist der Zweck des Registers erfüllt.


Warum ist der Hebesatz so entscheidend?

Die Höhe der individuellen Grundsteuer ergibt sich nach folgender Formel:

📐 Grundsteuer = Grundstücksgröße × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Kommune

Der Hebesatz ist der größte Einflussfaktor, den die Kommune eigenständig festlegt. Er entscheidet letztlich darüber, ob es für die Eigentümer*innen nach der Reform zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommt.


Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer?

  • Prüfen Sie Ihren aktuellen Grundsteuerbescheid 2025 auf Plausibilität.
  • Vergleichen Sie ggf. den neuen Hebesatz Ihrer Kommune mit dem bisher geltenden.
  • Erkundigen Sie sich bei der Kommune, ob der neue Hebesatz tatsächlich aufkommensneutral ist oder ob eine Anhebung erfolgt ist.
  • Bei erheblichen Abweichungen kann sich ein Gespräch mit einem Steuerberater lohnen.

💬 Unser Tipp:
Viele Eigentümer haben ihren Grundsteuerwertbescheid bereits erhalten. In Kombination mit dem neu beschlossenen Hebesatz lässt sich nun berechnen, wie hoch Ihre Grundsteuerbelastung künftig sein wird. Gerne unterstützen wir Sie bei der Nachberechnung oder Prüfung Ihrer Grundsteuerbescheide – sprechen Sie uns an!


Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 27.06.2025