Grundsteuer-Reform, Einspruchsverfahren und Aussetzung der Vollziehung – was bedeutet das aktuelle Urteil für Eigentümer?
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei aktuellen Beschlüssen (2 V 442/25 vom 23.07.2025 und 2 V 440/25 vom 18.07.2025) klargestellt: Wer im Grundsteuerverfahren nicht aktiv mitwirkt, hat schlechte Karten. Allein die Behauptung, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig, reicht für eine Aussetzung der Vollziehung nicht aus.
1. Ohne Begründung keine Aussetzung der Vollziehung
Viele Eigentümer hoffen derzeit darauf, ihre Grundsteuerwerte und Messbeträge im Einspruchsverfahren „ruhen lassen“ zu können. Das Gericht stellte jedoch klar:
- Es genügt nicht, lediglich auf mögliche Verfassungswidrigkeit zu verweisen.
- Erforderlich ist zusätzlich ein besonderes Aussetzungsinteresse – und genau dieses fehlte in beiden Verfahren.
Die Folge: Keine Aussetzung der Vollziehung.
2. Wer nicht erklärt, zahlt – und zwar mehr
In beiden Fällen hatten die Antragsteller überhaupt keine Grundsteuererklärung eingereicht. Das Finanzamt musste daher von Amts wegen schätzen und festsetzen. Einsprüche folgten – aber ohne Mitwirkung oder Angaben zur Nutzung der Grundstücke.
Erst im laufenden Gerichtsverfahren reichte eine Eigentümerin Informationen nach: Die Immobilien werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Das Gericht deutete dies richtigerweise als Antrag auf Ermäßigung der Messzahl. Ergebnis:
- Messbetrag wurde um 30 % reduziert
- Verfahren blieb aber weiter anhängig
3. Nachträgliche Ermäßigung möglich – aber Kosten bleiben
Wichtig für die Praxis:
- Die Grundsteuer kann nachträglich noch im laufenden Verfahren um 30 % reduziert werden, wenn Wohnnutzung nachgewiesen wird (Messzahl 0,91 ‰ statt 1,3 ‰).
- Trotz Reduzierung mussten die Antragsteller die Kosten tragen.
- Denn: Die Angaben hätten bereits im Einspruchsverfahren gemacht werden müssen (§ 137 FGO).
Das Gericht betonte: Ein (Teil-)Erfolg im Ergebnis befreit nicht von den Kosten, wenn die Korrektur auf Umständen basiert, die frühzeitig hätten vorgetragen werden können.
4. Was heißt das für Eigentümer ab sofort?
| Handlung | Wirkung |
|---|---|
| Grundsteuererklärung rechtzeitig und vollständig abgeben | Vermeidung von Schätzung und unnötigen Streitigkeiten |
| Nutzung als Wohnraum korrekt angeben | 30 % Ersparnis beim Grundsteuermessbetrag |
| Einspruch gut begründen, nicht nur Verfassungsargumente | Chance auf Aussetzung der Vollziehung steigt |
| Kommunikation mit Finanzamt/ Gericht aktiv führen | Kostenrisiko sinkt erheblich |
5. Kernaussage der Entscheidungen
„Mitwirkung ist zwingend erforderlich. Wer keine Angaben macht, riskiert nicht nur die Ablehnung seines Antrags, sondern auch zusätzliche Kosten.“
Fazit
Viele Eigentümer setzen derzeit auf Musterverfahren zur Grundsteuerreform. Das Urteil zeigt jedoch klar: Ohne aktive Mitwirkung bleibt der Erfolg aus – auch wenn verfassungsrechtliche Fragen noch offen sind.
Nutzen Sie jede Gelegenheit, um Ermäßigungen geltend zu machen, insbesondere bei Wohnnutzung. Wer frühzeitig vollständige Informationen liefert, spart nicht nur Grundsteuer, sondern auch Prozess- und Beratungskosten.