Antragsveranlagung und Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG können für viele Steuerpflichtige zu einem komplexen Thema werden. Insbesondere wenn es um die Antragstellung nach Ablauf der Festsetzungsfrist geht, gibt es einiges zu beachten. Ein neues Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg bringt Licht in diese Thematik und verdeutlicht die Bedeutung der Fristwahrung.
Entscheidung des FG Nürnberg:
Im Fokus des Urteils vom 20. Juli 2023 (8 K 1062/22; Rev. BFH VI R 17/23) steht die Frage, ob ein Antrag auf Günstigerprüfung, der nach Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wird, rückwirkend die Verjährungsfrist hemmt. Das Gericht entschied klar, dass dies nicht der Fall ist.
Konsequenzen für Steuerpflichtige:
Die Konsequenz aus diesem Urteil ist, dass die Festsetzungsverjährung einer nachträglichen Veranlagung auch dann entgegensteht, wenn die Voraussetzungen für die Günstigerprüfung bereits vor dem Eintritt der Verjährung vorlagen. Dies bedeutet, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, die Steuerveranlagung rückwirkend durchzuführen, wenn der Antrag zu spät gestellt wurde.
Rechtlicher Hintergrund:
Das Urteil des FG Nürnberg stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juli 2020 (VIII R 6/17, BStBl. II 21, 92). Demnach ist die Antragstellung nach § 32d Abs. 6 EStG kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO.
Praxistipp und unterschiedliche Rechtsauffassungen:
Steuerpflichtige sollten sich der Bedeutung der Fristwahrung bei der Günstigerprüfung bewusst sein und ihre Anträge daher rechtzeitig stellen. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass es in diesem Bereich unterschiedliche Auffassungen der Finanzgerichte gibt. Während das FG Nürnberg, das FG Berlin-Brandenburg und das FG Düsseldorf eine konsequente Linie verfolgen, gibt es auch abweichende Entscheidungen, wie zum Beispiel vom FG Sachsen.
Fazit und Handlungsempfehlung:
Die Entscheidung des FG Nürnberg verdeutlicht die Komplexität der Thematik und die Bedeutung der rechtzeitigen Antragstellung. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die eigenen steuerlichen Vorteile zu sichern, ist es ratsam, sich bei Unklarheiten oder abweichenden Gerichtsentscheidungen im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen.
Zusätzliche Hinweise:
- Beachten Sie die geltenden Fristen für die Antragstellung.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Rechtsprechung und die unterschiedlichen Auffassungen der Finanzgerichte.
- Holen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat ein, um Ihre individuellen Ansprüche bestmöglich zu wahren.
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