Haftung bei Schäden in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz

Mit der Richtlinie über KI-Haftung soll der EU-Rahmen für zivilrechtliche Haftung modernisiert werden. Der DStV begrüßt die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens.

Die neue KI-Haftungs-Richtlinie soll sicherstellen, dass Einzelpersonen und Unternehmen eine faire Chance auf eine außervertragliche Entschädigung erhalten, soweit sie durch Verschulden oder Unterlassung eines Entwicklers, Nutzers oder Anbieters von KI-Systemen geschädigt wurden.

Durch die neuen Regelungen würden sich zwei Neuerungen in der zivilrechtlichen Haftung ergeben: Aufgrund der Komplexität von KI-Systemen sollen Geschädigte mittels einer Kausalitätsvermutung von Verschulden und ursächlichem Zusammenhang eine Erleichterung der Beweislast in Anspruch nehmen können.

Zweitens würde durch den neuen Rechtsrahmen den Geschädigten der Zugang zu Beweismitteln erleichtert. Opfer sollen vor Gericht die Offenlegung von Informationen über Hochrisiko-KI-Systeme beantragen können.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens, der durch die Harmonisierung von Haftungsregeln im Prozessverfahren zur Förderung der Zukunftstechnologie „KI“ beitragen dürfte. Zugleich sind die neuen Regelungsvorschläge ausgewogen und dürften damit zu einer gerichtlichen Waffengleichheit zwischen Hersteller und Geschädigten führen. Dies kann auch dem Berufsstand zugutekommen.

Mit der KI-Haftungsrichtlinie ergänzt die EU-Kommission das Gesetz über Künstliche Intelligenz (2021/0106 COD) und die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie (2022/0302 COD). Letztere soll insbesondere Schadensersatzansprüche ermöglichen, die entstehen, wenn elektronische Produkte wie 3-D-Printer, Hardware- oder Smart-Home-Systeme durch Software-Updates oder KI, die zum Produktbetrieb notwendig sind, unsicher gemacht werden. Für moderne Geräte, die künftig verstärkt Einzug in Kanzleien halten werden, soll ein Schadensersatzanspruch demnach auch dann entstehen können, wenn das Gerät ursprünglich fehlerfrei war.

Quelle: DStV, Mitteilung vom 04.10.2022