Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt dazu:
„Die beschränkten Versammlungsmöglichkeiten aufgrund der Coronakrise stellen nicht nur große Aktiengesellschaften, sondern auch örtliche Sportvereine und Wohnungseigentümergemeinschaften vor große Herausforderungen. Ich bin froh, dass wir dafür in kürzester Zeit Lösungen finden konnten, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit dieser Rechtsformen gewährleistet bleibt. Aktiengesellschaften haben nun zum ersten Mal die Möglichkeit, virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen.“
Fragen und Antworten zu den Erleichterungen für Gesellschaften und Genossenschaften sowie entsprechende Informationen zu Vereinen und Stiftungen und Fragen und Antworten zu Wohnungseigentümergemeinschaften finden Sie auf der Homepage des BMJV.
Quelle: BMJV, Pressemitteilung vom 28.03.2020