Hinweise zur Körperschaftsteuererklärung 2017

Das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 ist seit dem 24.07.2018 über das Online-Portal „Mein ELSTER“ verfügbar und damit nach dem allgemeinen Abgabetermin. Deswegen wird die Abgabefrist bis zum 31.08.2018 verlängert.

Die sog. ERiC-Schnittstelle steht den Programmanbietern erst seit Ende Mai 2018 zur Verfügung. Ursächlich hierfür sind umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung.

Ausnahmsweise ist auch eine Abgabe in Papierform bis 31. August möglich.

In diesem Zusammenhang werden  auch die Fristen für die Umsatz- und Gewerbesteuer  bis zum 31.08.2018 verlängert. Diese Erklärungen sind elektronisch abzugeben.

Quelle:  OFD Karlsruhe, Mitteilung v. 31.07.2018