Höhere Steuerfreibeträge für 2024 beschlossen

Am Mittwoch hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags den Gesetzentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Freibeträge (20/12783) gebilligt, der rückwirkend für das Jahr 2024 gelten soll. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wird um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht, während der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro ansteigt. Die endgültige Verabschiedung im Plenum ist für Freitag vorgesehen.

Hintergrund der Erhöhung

Die Erhöhung der Freibeträge beruht auf einem verfassungsrechtlichen Gebot, wie es in der kurzen Debatte im Finanzausschuss von der SPD-Fraktion betont wurde. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte diesem Argument zu, kritisierte jedoch die späte Umsetzung der Erhöhung, da dies für Unternehmen eine zusätzliche bürokratische Belastung darstelle. Im Gegensatz dazu lobte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die rechtzeitige Verabschiedung des Gesetzentwurfs.

Kritik und Vorschläge zur Steuerpolitik

Die FDP-Fraktion unterstrich, dass unter ihrer Regierungsbeteiligung weiterhin die Tarifeckwerte in der Einkommensteuer verschoben werden, um die Steuerlast in Grenzen zu halten. Ein entsprechender Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) mit Regelungen zur Anpassung dieser Werte stand allerdings am Mittwoch nicht auf der Tagesordnung des Ausschusses.

Die AfD-Fraktion plädierte für eine Dynamisierung der Freibeträge in Form eines „Steuertarifs auf Rädern“, um die sogenannte Kalte Progression auszugleichen. Diese Steuerlast entsteht, wenn Lohnerhöhungen durch die Inflation zwar zu einem höheren Nominaleinkommen führen, aber durch die progressiven Steuersätze faktisch eine höhere Steuerlast zur Folge haben, ohne dass der Lebensstandard steigt. Die Fraktion Die Linke hingegen kritisierte, dass das Existenzminimum zu niedrig angesetzt sei.

Abstimmungsergebnisse

Für den Gesetzentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Freibeträge stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Fazit

Die Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für 2024 bringt eine Entlastung für Steuerzahler und Familien. Während die Maßnahmen als notwendige Anpassung an verfassungsrechtliche Vorgaben bewertet werden, bleibt die Diskussion über die generelle Steuerpolitik und die Kalte Progression weiterhin ein umstrittenes Thema. Der Bundestag wird am Freitag endgültig über den Gesetzentwurf entscheiden.

Quellen:
Deutscher Bundestag, hib-Nr. 705/2024