„Förderung der Gleichstellung erwerbstätiger Frauen weltweit – Mutterschutz auch international stärken“
Deutschland hat das ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Das Übereinkommen verbindet den Arbeitsschutz mit dem Diskriminierungsschutz schwangerer und stillender Frauen. Die Ratifikation ist in enger Kooperation mit den deutschen Sozialpartnern erfolgt.
„Weltweit erleben viele schwangere oder stillende Frauen nach wie vor Diskriminierung und vielfältige Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Mit der Ratifikation des Übereinkommens leistet Deutschland einen bedeutenden Beitrag, um die Gleichstellung erwerbstätiger Frauen weltweit zu fördern. Zugleich senden wir ein klares Signal zur Stärkung internationaler Arbeitsstandards. Sie sind die Grundfesten einer fairen Globalisierung.“
Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales
„Wir begrüßen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Geschwindigkeit der Ratifizierung von ILO-Konventionen in den letzten Jahren merklich beschleunigt hat. Damit wird die Legitimität der internationalen Normensetzung der ILO gestärkt. Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention 183 über den Mutterschutz vollzieht die Bundesregierung eine Selbstverständlichkeit, die in Deutschland im Mutterschutzgesetz bereits geregelt ist. 14 Wochen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub ist im europäischen Vergleich allerdings der Mindestschutz für werdende und stillende Mütter.“
Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
„Das deutsche Mutterschutzgesetz bietet einen umfassenden Schutz für werdende oder stillende Mütter und ihre Kinder. Es erfüllt bereits die Anforderungen des ILO-Übereinkommens 183 über den Mutterschutz und geht teilweise darüber hinaus. Gesetzliche Änderungen sind daher nicht erforderlich. Die Ratifizierung dieses wichtigen Übereinkommens trägt zur Stärkung der internationalen Arbeitsnormen bei.“
Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA)
Zum ILO-Übereinkommen Nr. 183
Das Übereinkommen wurde im Jahr 2000 von der ILO verabschiedet und bislang von 38 Staaten ratifiziert.
Es zielt darauf ab, durch umfassende Regelungen über den Mutterschutz die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Mutter und Kind weltweit zu fördern, während gleichzeitig die unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens sind:
- Der Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
- der Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
- der Kündigungsschutz,
- das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie
- das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten wegen einer Schwangerschaft oder Stillzeit.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 30.09.2021