Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 die Einführung der Aktivrente beschlossen. Damit wird es für Menschen im Rentenalter deutlich attraktiver, freiwillig weiterzuarbeiten. Das Gesetz soll nach Zustimmung des Bundesrates voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente erlaubt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin tätig zu sein und bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen.
- Bis 2.000 Euro/Monat: steuerfrei
- darüber hinausgehender Betrag: steuerpflichtig
- Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Begünstigt sind ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Regelrentenalter.
Anspruchsberechtigt:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Regelaltersgrenze
(derzeit Regelaltersgrenze 67, inkl. Übergangsregelungen) - unabhängig davon, ob die Rente bereits bezogen oder aufgeschoben wird
Nicht begünstigt:
- Selbstständige
- Freiberufler
- Minijob-Beschäftigte
- Land- und Forstwirte
- Beamtinnen und Beamte
Warum wurde die Aktivrente eingeführt?
Die Bundesregierung verfolgt drei Ziele:
- Fachkräftesicherung:
Ältere Erwerbstätige bleiben länger im Arbeitsmarkt und entlasten angesichts des demografischen Wandels. - finanzielle Anreize:
Weiterarbeit lohnt sich steuerlich deutlich mehr als bisher. - Stärkung der Sozialversicherungssysteme:
Zusätzliche Arbeitskraft erhöht die Beitragsbasis.
Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um Wirkungen und mögliche Anpassungen zu prüfen.
Fazit
Die Aktivrente bildet einen zentralen Baustein des neuen Rentenreformpakets:
- steuerfreier Hinzuverdienst bis 2.000 Euro monatlich
- Förderung freiwilliger Weiterarbeit
- Entlastung des Arbeitsmarktes und Stärkung der Rentenversicherung
Gemeinsam mit dem Rentenpaket 2025 und dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll sie Altersvorsorge und Beschäftigung flexibler und zukunftsfest gestalten.
Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 05.12.2025