Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat eine Pressemitteilung am 29. Dezember 2023 herausgegeben, die die Einführung eines Inflationsausgleichs für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer ankündigt. Dieser Schritt, der zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die finanzielle Mehrbelastung durch die Inflation abzufedern. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  1. Inflationsausgleichs-Sonderzahlung:
    • Das Gesetz sieht eine Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer vor, um die inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung zu kompensieren.
  2. Betroffene Gruppen:
    • Von der Sonderzahlung profitieren Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.
  3. Details zur Sonderzahlung:
    • Berufliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten 7,50 Euro pro Monat und pro geführter Betreuung. Die Sonderzahlung ist auf den Zeitraum Anfang 2024 bis Ende 2025 begrenzt und soll zusammen mit der quartalsweisen Vergütungsfestsetzung beim zuständigen Betreuungsgericht geltend gemacht werden.
    • Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können eine Sonderzahlung von 24 Euro pro Jahr und pro geführter Betreuung verlangen.
  4. Vereinfachung der bürokratischen Prozesse:
    • Eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) erleichtert ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer das Engagement, indem die zuständige Behörde nun ausdrücklich die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis selbst einholen kann.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont die Bedeutung der rechtlichen Betreuung und die Notwendigkeit, Betreuerinnen und Betreuer angemessen zu vergüten und zu entschädigen. Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wird als ein wichtiger Schritt gesehen, um die finanziellen Herausforderungen, die durch die Preissteigerungen der letzten Jahre entstanden sind, zu mildern und die wertvolle Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer zu unterstützen. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen