Internationalem Steuervertrag zugestimmt

Der Finanzausschuss hat am 7. Oktober2020 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (19/20979) unverändert beschlossen. In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung votierten CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und FDP-Fraktion für den Gesetzentwurf, die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Ziel des Gesetzes ist es, dass bestimmte Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten nicht mehr von multinationalen Konzernen zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt werden können sollen. Mit dem Übereinkommen werden die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS), die im BEPS-Aktionsplan (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting) enthalten sind, umgesetzt.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, die Bekämpfung von Gewinnverlagerung werde erheblich verbessert. Auch die SPD-Fraktion erklärte, der Gesetzentwurf sei ein guter Beitrag zur Umsetzung der BEPS-Ziele, so dass die Zustimmung leicht falle. Die FDP sprach sich zwar für den Entwurf aus, bemängelte aber die Länge des Verfahrens und kritisierte, dass nur 14 Doppelbesteuerungabkommen von dem Abkommen erfasst würden.

Diese Kritik wurde auch von den anderen Oppositionsfraktionen geäußert. Die AfD-Fraktion erklärte, sie sei zuerst positiv gestimmt gewesen, „aber die Anhörung hat uns umgestimmt“. Dort hatte die Wirtschaft massiv kritisiert, dass nur ein geringer Anteil von Doppelbesteuerungsabkommen an die BEPS-Maßnahmen angepasst werde und damit ein „Flickenteppich“ bei der Umsetzung geschaffen werde, der eine unübersichtliche Rechtslage begründe.

Die Linksfraktion bezeichnete die Zielsetzung des Entwurfs als „gut und richtig“. Die Fraktion kritisierte jedoch die späte Umsetzung und die eingeschränkte Wirksamkeit. Ähnlich äußerte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Ziel, einheitliche globale Bedingungen gegen Gewinnverkürzungen zu schaffen, sei man sich einig.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.10.2020