Mit dem Koalitionsvertrag 2025 kündigt die Bundesregierung einen neuen „Investitions-Booster“ an – in Form einer degressiven Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die geplante Maßnahme grundsätzlich, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf in Bezug auf Ausgestaltung und Dauerhaftigkeit.
Ein Auf und Ab: Degressive Abschreibung in Deutschland
Wer in den letzten Jahren Investitionen steuerlich geplant hat, kennt das Problem: Die degressive Abschreibung wird mal eingeführt, mal wieder abgeschafft – ein echtes Hin und Her. Zuletzt wurde sie durch das Wachstumschancengesetz für Anschaffungen zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 ermöglicht. Seitdem herrscht wieder Rechtsunsicherheit.
Der neue Koalitionsvertrag soll nun Abhilfe schaffen: Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 soll eine degressive Abschreibung auf sogenannte „Ausrüstungsinvestitionen“ von 30 % möglich sein. Doch was genau unter diesen Investitionen zu verstehen ist, bleibt bislang offen.
DStV: Dauerhafte Regelung statt Mitnahmeeffekte
DStV-Präsident StB Torsten Lüth macht deutlich:
„Unternehmen brauchen für ihre Investitionsentscheidungen langfristige Sicherheit und Planbarkeit. Dies gelingt nur mit einer dauerhaften Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Der ‚Befristet‘-Stempel muss endlich weg.“
Denn solange die degressive AfA nur temporär gewährt wird, profitieren vor allem Unternehmen, die ihre Investitionen ohnehin bereits eingeplant haben. Neue Anreize für langfristige Investitionen werden hingegen kaum gesetzt.
Bürokratieabbau bei Abschreibungen dringend notwendig
Neben der dauerhaften Einführung fordert der DStV eine Vereinfachung der Abschreibungsvorschriften. Die Vorschläge der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ bieten hierfür eine gute Grundlage. Ziel: Die steuerliche Abschreibungspraxis soll entbürokratisiert und praxisnäher gestaltet werden.
Konkret schlägt der DStV folgende Maßnahmen vor:
- Anhebung der GWG-Grenze auf 2.500 Euro (inflationsbereinigt)
- Verkürzung der Poolabschreibung auf drei Jahre und deren Anwendung erst ab Überschreiten der GWG-Grenze
- Gruppierung von Wirtschaftsgütern nach Nutzungsdauer statt starrer AfA-Tabellen
- Wegfall der GWG-Verzeichnis-Pflicht
- Erlaubnis zur Übernahme der steuerlichen Regelungen in die Handelsbilanz
Fazit: Impulse sind gut – jetzt braucht es Verlässlichkeit
Die angekündigte Förderung von Investitionen durch die degressive Abschreibung ist ein wichtiges Signal. Doch kurzfristige Maßnahmen allein schaffen keine nachhaltige Wirkung. Der DStV fordert daher eine dauerhafte, rechtssichere und unbürokratische Lösung, um Unternehmen echte Planungssicherheit und Investitionsanreize zu geben.
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Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 28.05.2025