Die Bundesregierung bewirbt die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung als „Investitionsbooster mit Turbowirkung“. Tatsächlich bringt das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland für Unternehmen spürbare Vorteile – auch wenn nicht alle profitieren.
Die Eckpunkte der Neuregelung
- Zeitraum: Gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden.
- Abschreibungsmethode: Wahlrecht zwischen linearer AfA und geometrisch-degressiver AfA.
- Prozentsatz: Bis zu 30 % vom Restbuchwert des Vorjahres.
- Begrenzung: Maximal das Dreifache des linearen Satzes. Damit greift die Deckelung erst ab einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren.
- Pro-rata-temporis: Im Jahr der Anschaffung zeitanteilig (z. B. bei Anschaffung Juli 2025 → max. 15 % im VZ 2025).
- Begünstigte Wirtschaftsgüter: Sowohl neue als auch gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsvorrichtungen).
Nicht begünstigt sind:
- Immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Lizenzen, Software),
- Unbewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Gebäude),
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung.
Kombination mit Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Besonders attraktiv für kleine Betriebe:
- Neben der degressiven Abschreibung kann die Sonderabschreibung von bis zu 50 % (seit 2024) genutzt werden.
- Voraussetzung: Gewinngrenze von 200.000 € im Vorjahr.
- Gilt für neue, bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Vorteile und Grenzen
Vorteile:
- Höhere Abschreibungen in den ersten Jahren → Liquiditätsvorteil durch Steuerstundung.
- Flexibilität durch späteren Wechsel zur linearen Abschreibung.
- Auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter möglich.
Nachteile / Einschränkungen:
- Junge Unternehmen mit noch geringen Gewinnen profitieren kaum.
- Komplexität durch unterschiedliche Zeiträume und wechselnde Sätze.
- Kein Ersatz für eine echte Investitionsprämie oder höhere Sofortabschreibungsgrenzen für GWG, die von vielen gefordert wurden.
Historie der letzten Jahre
- 2020–2022 (Corona-Steuerhilfegesetze): Degressive AfA bis 25 %, max. 2,5-fach der linearen AfA.
- 2023–März 2024: Keine degressive AfA möglich.
- April–Dezember 2024 (Wachstumschancengesetz): Degressive AfA bis 20 %, max. doppelt linear.
- 1. Halbjahr 2025: Erneute Lücke.
- Ab 1.7.2025: Aktuelle Neuregelung mit bis zu 30 % und 3-fachem linearen Satz, befristet bis Ende 2027.
Fazit
Die degressive Abschreibung ist ein bewährtes Instrument, um Investitionen anzuschieben. Die aktuelle Ausgestaltung mit bis zu 30 % bietet echte Liquiditätsvorteile – allerdings nur befristet und nicht für alle Unternehmensgruppen.
👉 Tipp für Unternehmer: Investitionen sollten – soweit betriebswirtschaftlich sinnvoll – zeitlich so geplant werden, dass sie in den begünstigten Zeitraum (1.7.2025 bis 31.12.2027) fallen. Wer zudem die Sonderabschreibung nach § 7g EStG nutzen kann, schöpft das Maximum an steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus.