Jahressteuergesetz 2013 ist gescheitert

Jahressteuergesetz 2013 ist gescheitert

Kernaussage
Das Zerren um das Jahressteuergesetz 2013 geht weiter. Nachdem das Gesetz im Bundesrat gescheitert war, wurde es zur gemeinschaftlichen Ausarbeitung dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überstellt. Dieser Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt und diesen am 12.12.2012 mit knapper Mehrheit verabschiedet.

Wesentliche Streitpunkte des Gesetzes
Der Bundestag war nach dem Vermittlungsausschuss als erste Kammer mit dem neuen Gesetzesentwurf befasst. Die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Fassung des Jahressteuergesetzes wurde vom Bundestag allerdings durch Beschluss vom 17.1.2013 abgelehnt. Wesentliche Streitpunkte zwischen der Koalition aus CDU/CSU und FDP einerseits und der Opposition andererseits sind das Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften und die erbschaftsteuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen. Beide Rechtsfragen hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Hinsichtlich des Splittings ist fraglich, ob nicht auch gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern eine „Ehegattensplitting“ zu gewähren ist; diese Frage stellt sich, weil zum einen die Lebenspartnerschaft der verfassungsrechtlich geschützten Ehe rechtlich gleichgestellt ist und zum anderen, weil neben der Ehe die Familie ein verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut ist. Hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögensbegünstigung ist die Frage aufgetaucht, ob der Grundsatz der steuerlichen Lastengleichheit gewahrt ist, wenn durch einfache – vom BFH im Vorlagebeschluss aufgezeigte – Gestaltungen die Vergünstigung in Anspruch genommen werden kann, ohne dass mit dem begünstigten Vermögen tatsächlich eine Sozialbindung und der Schutz von Arbeitsplätzen verbunden ist.

Konsequenz
Wegen der wesentlichen Streitpunkte zwischen Koalition und Opposition über Betriebsvermögensvergünstigungen und Splitting für Lebenspartnerschaften ist das Jahressteuergesetz (vorerst) gescheitert. Ob abermals der Vermittlungsausschuss angerufen wird, ist fraglich. Möglicherweise wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber bezüglich der beiden streitigen Komplexe zuvorkommen.