BMF, Mitteilung vom 05.06.2024
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Dieses Gesetz umfasst wesentliche Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie und zur Förderung der Digitalisierung, sowie notwendige Anpassungen an EU-Recht und Entscheidungen deutscher Gerichte.
Wichtige Maßnahmen im Jahressteuergesetz 2024:
1. Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG)
- Ziel: Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets.
- Regelung: Arbeitgeber können die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget für die private Nutzung von Mobilitätsleistungen (z. B. ÖPNV-Tickets) bis zu 2.400 Euro jährlich pauschal mit 25 % besteuern, wenn das Budget zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt wird.
2. Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung von Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
- Ziel: Erweiterung der aufgeschobenen Besteuerung auf Vermögensbeteiligungen bei Konzernunternehmen.
- Regelung: Die aufgeschobene Besteuerung gilt auch für geldwerte Vorteile, wenn Anteile an verbundenen Unternehmen übertragen werden.
3. Wohngemeinnützigkeit und vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen
- Ziel: Verbesserung der gesetzlichen Regelung zur gemeinnützigen Überlassung von Wohnraum.
- Regelung: Erhöhung der Bedürftigkeitsgrenze und Vereinfachung der bürokratischen Prozesse, um der Mietentwicklung in Ballungsräumen zu begegnen.
4. Änderungen bei der Biersteuer (§ 29 Absatz 2 BierStG, §§ 41, 51 BierStV)
- Ziel: Reduzierung des Bürokratieaufwands.
- Regelung: Abschaffung der Brauanzeige und Erhöhung der steuerbefreiten Menge von 2 hl auf 5 hl Bier jährlich.
Weitere wichtige Regelungen:
- Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen: Anpassungen im Körperschaftsteuergesetz (§§ 34 und 36 KStG).
- 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Gesundheitsboni (§ 10 EStG): Gesetzliche Verstetigung.
- Investmentfonds: Verlängerung der Abwicklungsfrist von fünf auf zehn Jahre.
- Umwandlungssteuergesetz: Änderungen zur Anpassung an neue Gegebenheiten.
- Steuerliche Datenweitergabe: Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden (§ 31a AO).
- Erbschaftssteuer: Unionsrechtskonforme Anpassung des § 10 Absatz 6 und der §§ 13d und 28 Absatz 3 ErbStG.
- Steuerstatistiken: Änderungen zur Verbesserung der Erhebung und Auswertung.
- Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte (§ 24 Absatz 5 Satz 4 UStG): Anpassungen zur Vereinfachung.
- Bildungsleistungen: Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Bildungsangebote (§ 4 Nummer 21 UStG).
- Reisesicherungsfonds: Steuerbefreiung der Entgelte (§ 7a RSG).
Zusammenfassung
Das Jahressteuergesetz 2024 beinhaltet eine Vielzahl technischer und struktureller Maßnahmen, die das deutsche Steuerrecht modernisieren und vereinfachen sollen. Diese Änderungen tragen zur Reduzierung von Bürokratie, zur Förderung der Digitalisierung und zur Anpassung an EU-Recht und deutsche Rechtsprechung bei. Besonders hervorzuheben sind die Vereinfachungen bei der Besteuerung von Mobilitätsbudgets und die erweiterte Wohngemeinnützigkeit, die auf die aktuellen Wohnraumbedürfnisse reagieren.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen