Jahressteuergesetz und Freistellung des Existenz­minimums 2024 angenommen

Am 18. Oktober 2024 hat der Bundestag den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sowie ein Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums angenommen. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten dem von der Bundesregierung eingebrachten und durch den Finanzausschuss geänderten Entwurf zu. Diese Gesetzesänderungen zielen darauf ab, zahlreiche steuerliche Regelungen zu modernisieren, den Bürokratieabbau voranzutreiben und das steuerliche Existenzminimum zu schützen.

Wesentliche Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, von denen einige besonders hervorgehoben wurden:

  • Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets: Arbeitgeber können künftig ein Mobilitätsbudget von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zum Lohn gewähren, das pauschal mit 25 % versteuert wird. Dies ermöglicht eine bürokratiearme und moderne steuerliche Handhabung von Fortbewegungsmöglichkeiten wie E-Scootern, Car-Sharing und öffentlichem Nahverkehr.
  • Stärkung von Stromspeichern: Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Stromspeicher werden verbessert. Standortgemeinden von Energiespeicheranlagen sollen künftig an den Gewerbesteuereinnahmen beteiligt werden, um die Akzeptanz für solche Anlagen zu fördern.
  • Klarstellung zur Vermietung von Wohnraum: Die Vermietung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen wird nun als Erfüllung wohngemeinnütziger Zwecke anerkannt. Dies soll steuerbegünstigten Körperschaften dabei helfen, bezahlbares Wohnen für einkommensschwache Haushalte zu fördern.
  • Erhöhung der Freigrenzen für Kleinunternehmer: Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung werden angehoben. Ab 2024 gilt die Regelung für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) nicht übersteigt.

Freistellung des Existenzminimums 2024

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wird für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro. Diese Anpassungen sind notwendig, da die Sozialleistungen zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen sind als ursprünglich prognostiziert, was einen Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des Existenzminimums auslöst.

Weitere Änderungen im Finanzausschuss

Der Finanzausschuss hat im Rahmen der Beratungen des Jahressteuergesetzes zahlreiche Änderungen vorgenommen. So wurde unter anderem die ursprünglich geplante Umsatzsteuerpflicht für private Bildungseinrichtungen wie Musikschulen gestrichen. Zudem wird künftig 80 % der Aufwendungen für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben berücksichtigt, mit einem Maximalbetrag von 4.800 Euro.

Zukunftsaussichten

Die Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024 und die Freistellung des Existenzminimums bringen wesentliche Erleichterungen für Arbeitnehmer, Kleinunternehmer und Haushalte mit geringem Einkommen. Besonders die steuerliche Förderung moderner Mobilitätslösungen und die Unterstützung bezahlbaren Wohnraums sind wichtige Schritte in Richtung einer zukunftsfähigen Steuerpolitik.

(bal/eis/18.10.2024)