Jahreswechsel 2024/2025: Vorsicht bei der neuen Aufbewahrungsfrist!

Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit, um Ordnung zu schaffen und alte Unterlagen auszusortieren. Gerade bei Steuerunterlagen ist dies oft mit der Frage verbunden: Was muss ich wie lange aufbewahren? Bisher galten die bekannten Fristen von 6 und 10 Jahren. Doch aufgepasst: Zum Jahreswechsel 2024/2025 kommt eine neue Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren hinzu!

Was ändert sich?

Die neue 8-jährige Frist betrifft ausschließlich Belege wie Rechnungen und Quittungen. Sie wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eingeführt, das im Oktober 2024 verabschiedet wurde. Die Regelung gilt rückwirkend und betrifft alle Belege, deren bisherige Frist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist.

Aufbewahrungsfristen im Überblick:

FristUnterlagen
10 JahreInventare, Buchführung, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschlüsse und Steuererklärungen
8 JahreBelege wie Rechnungen und Quittungen
6 JahreEmpfangene Handelsbriefe und Kopien der versandten Handelsbriefe (z. B. Aufträge), Lohnkonten und Bescheinigungen, geschäftliche Unterlagen

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Achtung Falle!

Die neue 8-Jahres-Frist mag verlockend klingen, birgt aber Risiken.

Warum? Bei Betriebsprüfungen können Steuerunterlagen bis zu 10 Jahre rückwirkend eingesehen werden. Können Sie Fragen zu Sachverhalten, die 9 oder 10 Jahre zurückliegen, ohne entsprechende Belege nicht lückenlos beantworten, drohen finanzielle Nachteile oder Nachzahlungen.

Unser Expertenrat: Gehen Sie lieber auf Nummer sicher! Entsorgen Sie Ihre alten Buchführungsunterlagen weiterhin erst nach 10 Jahren. So vermeiden Sie unnötige Risiken und müssen keine Ersatzunterlagen beschaffen.

Fazit:

Die neue 8-jährige Aufbewahrungsfrist für Belege mag zwar Platz schaffen, steuerlich ist es jedoch ratsam, bei der bewährten 10-Jahres-Frist zu bleiben.

Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Benötigen Sie eine individuelle Beratung? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zusätzliche Tipps:

  • Digitalisieren Sie Ihre Belege: Das spart Platz und erleichtert die Suche. Achten Sie dabei auf die gesetzlichen Vorgaben zur Archivierung digitaler Dokumente.
  • Führen Sie ein Belegverzeichnis: So behalten Sie den Überblick über Ihre Unterlagen.
  • Nutzen Sie professionelle Hilfe: Ein Steuerberater kann Sie bei der korrekten Aufbewahrung Ihrer Unterlagen unterstützen.