Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von bisher acht auf zehn Jahre zu verlängern.
Ziel ist es, Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen und den Steuervollzug zu stärken.
Hintergrund: Mehr Zeit zur Aufklärung komplexer Steuerfälle
Gerade bei groß angelegten Steuergestaltungen wie Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften sind lange Prüfzeiträume entscheidend, um Tatbestände vollständig aufklären und nachweisen zu können.
Buchungsbelege haben dabei eine zentrale Bedeutung:
- Dokumentations- und Beweissicherung in Ermittlungsverfahren
- Gewinnung von Anhaltspunkten zu missbräuchlichen Steuergestaltungen
- Unterstützung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit
Das ändert sich konkret
- Neue Frist: Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten müssen künftig zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
- Bisherige Regelung: Für die übrigen Steuerpflichtigen bleibt es bei der achtjährigen Frist.
- Digitaler Vorteil: Da viele dieser Belege ohnehin in digitaler Form gespeichert werden, ist der zusätzliche Erfüllungsaufwand gering.
Ziel der Reform
- Mehr Gerechtigkeit im Steuersystem
- Schutz der Staatseinnahmen
- Stärkung der Handlungsfähigkeit der Finanzverwaltung
- Längere Prüfmöglichkeiten für Finanzämter und Ermittlungsbehörden
💡 Praxistipp für Unternehmen und Finanzdienstleister:
Prüfen Sie, ob Ihre Archivierungs- und IT-Systeme auf die verlängerten Aufbewahrungsfristen eingestellt sind. Insbesondere beim Wechsel von Archivsystemen muss sichergestellt sein, dass alle relevanten Belege vollständig und prüfungssicher erhalten bleiben.
📌 Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nr. 13/2025 vom 06.08.2025