Kalte Progression: Finanzminister Schneider fordert strukturelle Gegenfinanzierung für die Länder

Finanzminister Schneider unterstützt die aktuellen Forderungen nach einem Abbau der kalten Progression: „Tariferhöhungen müssen bei den Menschen ankommen. Das ist eine Frage der Steuergerechtigkeit.“

Unstrittig sei jedoch, dass die Länder eine strukturelle Gegenfinanzierung dafür brauchen. Steuerentlastungen dürften nicht auf Kosten notwendiger Investitionen und der Haushaltskonsolidierung gehen. „Die erwarteten guten Steuereinnahmen müssen wir zum Schuldenabbau nutzen. Das verlangt sowohl die Schuldenbremse als auch unsere Verantwortung für die nächsten Generationen“, so Schneider.

Schneider appelliert vor diesem Hintergrund erneut für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags unter gleichzeitiger Überführung in den Tarif der Einkommen- und der Körperschaftsteuer. Auf diese Weise würden die Länder in die Lage versetzt, sich an dem notwendigen Abbau der „kalten Progression“ zu beteiligen. Auch eine Anpassung des Tarifverlaufs vom derzeitigen „normalen“ Spitzensteuersatz von 42 % an den Steuersatz von 45 % ist für Schneider als weitere Gegenfinanzierungsmaßnahme zum Abbau der kalten Progression denkbar.

Das Aufkommen des Solidaritätszuschlags von 5,5 % steht bislang allein dem Bund zu. Einen immer größeren Anteil an diesen Einnahmen verwendet der Bund, um allgemeine finanzielle Mehrbedarfe abzudecken. Während der Laufzeit des Solidarpakts II von 2005 bis 2019 erhält der Bund dank des Solidaritätszuschlags insgesamt 207,8 Milliarden Euro, zahlt aber nur etwa 156 Milliarden Euro für den Aufbau Ost. Der Bundesfinanzminister nimmt somit gut 50 Milliarden Euro mehr ein, als er für die Stärkung der neuen Bundesländer ausgibt. Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags unter gleichzeitiger Überführung in den Tarif der Einkommen- und der Körperschaftsteuer wäre gerecht, denn dann bekämen die Länder den ihnen „zustehenden“ Anteil an den Mehreinnahmen.

Quelle: FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 05.05.2013