Kampf ge­gen Co­ro­na: Größ­tes Hilfs­pa­ket in der Ge­schich­te Deutsch­lands

Die Coronakrise stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Mit ihrem Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß sorgt die Bundesregierung dafür, die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren.

Die Bundesregierung geht entschlossen, kraftvoll und zielgerichtet voran, um Deutschland zu schützen. Beim Schutzschild für Beschäftigte, Selbständige und Unternehmen handelt es sich um das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Umfang der haushaltswirksamen Maßnahmen beträgt insgesamt 353,3 Milliarden Euro und der Umfang der Garantien insgesamt 819,7 Milliarden Euro.

Zur Finanzierung wird der Bund neue Kredite in Höhe von rund 156 Milliarden Euro aufnehmen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Nachtragshaushalt gebilligt.

Um die Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten zu sichern, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:

  • Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro zusätzlich bereit, unter anderem für Schutzausrüstung sowie die Entwicklung eines Impfstoffs und von weiteren Behandlungsmaßnahmen.
  • Weitere 55 Milliarden Euro stehen für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung. Das ist wichtig, um flexibel und kurzfristig auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zu können.
  • Der Bund spannt einen Schutzschirm für Krankenhäuser, um Einnahmeausfälle und höhere Kosten abzufedern.
  • Auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden die derzeitigen Einnahmeausfälle abgefedert.
  • Der Zoll überwacht die Einhaltung des EU-Ausfuhrverbots für Schutzmasken, Schutzbrillen und Schutzanzüge.

Die Bundesregierung greift Familien unter die Arme, um Einkommen zu sichern:

  • Verdienstausfälle von Familien, die sich aus Kita- oder Schulschließungen ergeben, werden weitgehend aufgefangen. Das gilt auch für Selbständige und Freiberufler.
  • Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, erhalten leichteren Zugang zum Kinderzuschlag.

Kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler erhalten sehr umfangreiche und rasche Unterstützung:

  • Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge werden deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet.

    Die Liste der zuständigen Behörden im jeweiligen Land finden Sie hier:
    Über­sicht über die zu­stän­di­gen Be­hör­den oder Stel­len in den Län­dern

Die Soforthilfe sieht folgende Zuschüsse vor:

  • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
  • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
  • Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.

Die Realwirtschaft wird in umfassendem Maße unterstützt, um Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze zu schützen:

  • Der Bund hat einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds gegründet, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Der Fonds enthält:
    • 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
    • 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
    • Mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.
  • Über die staatliche KfW wurde ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt, um Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dazu stellt die KfW in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen.

    Ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Programme ist hier abrufbar.

  • Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:
  • Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.
  • Steuervorauszahlungen können angepasst werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.
    Mehr dazu hier .
  • Unternehmen können Kurzarbeitergeld bereits seit Beginn der Coronakrise beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Mit dem Kurzarbeitergeld können betroffene Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Auftragsausfällen weiter beschäftigen. Denn sie können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein. Das Kurzarbeitergeld hilft also, Kündigungen zu vermeiden.

Details zum Kurzarbeitergeld auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit .

Europäische Antwort auf Corona

Die Auswirkungen des Coronavirus betreffen Deutschland, Europa und die Welt. Auch auf europäischer und internationaler Ebene ist deshalb Koordination wichtig. Die Eurogruppe hat sich bereits auf ein erstes Maßnahmenpaket verständigt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz bleibt mit den EU-Partnern weiter im Austausch. Deutschland verzahnt seine Maßnahmen mit anderen europäischen Regierungen und begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, eine „Coronavirus Response Investment Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro einzurichten.

Weite Informationen zur Einigung der europäischen Finanzminister vom 9. April .

Gespräche laufen darüber hinaus auch auf G7- und G20-Ebene. Die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure haben sich am 15. April 2020 im Rahmen einer Videokonferenz auf einen Aktionsplan verständigt, in dessen Mittelpunkt ein Schuldenmoratorium für Entwicklungsländer steht. Zuvor erklärten die Staats- und Regierungschefs der G20 am 26. März, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen und alle verfügbaren Politikinstrumente einzusetzen, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden aus der Pandemie so gering wie möglich zu halten, das globale Wachstum wiederherzustellen, die Stabilität der Märkte aufrechtzuerhalten und die Resilienz zu stärken. Im Zuge gezielter finanzpolitischer und wirtschaftlicher Maßnahmen und Bürgschaften würden mehr als 5 Billionen Dollar in die Weltwirtschaft investiert, um den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Pandemie zu begegnen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Sitzung der G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure vom 15. April 2020 .

Zuvor hatten am 24. März auch die G7-Finanzminister und Notenbankgouverneure erklärt, alles Erforderliche zu tun, um Vertrauen und wirtschaftliches Wachstum wiederherzustellen und Arbeitsplätze, Unternehmen und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu schützen.

Zur Erklärung der G7-Finanzminister und Notenbankgouverneure .

Quelle: BMF, Mitteilung vom 22.04.2020