Kapitalertragsteuer zurückholen – auch ohne Wohnsitz in Deutschland

Viele Menschen denken, dass Kapitalerträge, die in Deutschland besteuert wurden, endgültig verloren sind, wenn sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Doch das stimmt nicht: Auch wer im Ausland lebt, kann sich zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer vom deutschen Staat erstatten lassen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

💡 Hintergrund: Kapitalertragsteuer und beschränkte Steuerpflicht

Kapitalerträge – etwa aus Zinsen, Dividenden oder Fonds – unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Wird ein solcher Ertrag an eine Person ausgezahlt, die nicht (mehr) in Deutschland ansässig ist, wird die Steuer dennoch automatisch einbehalten.

Dabei gilt der Empfänger in Deutschland als beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet: Es besteht zwar eine Steuerpflicht, aber nur für bestimmte inländische Einkünfte – wie z. B. Kapitalerträge. Eine reguläre Einkommensteuerveranlagung erfolgt in diesen Fällen meist nicht.

🧾 Wie erfolgt die Erstattung?

Wer keine Einkommensteuerveranlagung durchlaufen kann, muss die Erstattung direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Grundlage hierfür bildet § 50d Abs. 1 EStG.

Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Erstattungsformular (§ 50d Abs. 1 EStG)
  • Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Steuerbehörde
  • Kapitalertragsabrechnungen oder Erträgnisaufstellungen der Bank
  • ggf. Vollmacht für Vertreter oder Steuerberater

Der Antrag ist in der Regel innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Steuerjahres zu stellen.

🌍 Wichtig: Wohnsitz im Ausland + DBA

Ob und in welchem Umfang Kapitalertragsteuer erstattet wird, richtet sich auch nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen Wohnsitzstaat. Viele DBA sehen vor, dass Deutschland nur begrenzt oder gar nicht besteuern darf – in solchen Fällen ist eine vollständige Erstattung möglich.

📬 Wohin muss der Antrag?

Der Antrag ist ausschließlich an folgende Adresse zu senden:

Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 3 – Kapitalertragsteuer
53221 Bonn
Deutschland


✅ Unser Tipp:

Falls Sie im Ausland leben und 2023 Kapitalerträge aus Deutschland bezogen haben, prüfen Sie unbedingt, ob Ihnen eine Erstattung zusteht. Besonders bei größeren Beträgen kann sich das lohnen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung – inklusive Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen, Ausfüllung der Formulare sowie Kommunikation mit dem BZSt.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren – wir holen raus, was Ihnen zusteht.